11.05.2023: Mindestausbildungsvergütung für alle LehrverträgeMindestausbildungsvergütung
Der Gesetzgeber hat eine Mindestausbildungsvergütung für alle Lehrverträge eingeführt. Ausbildungsvergütungen müssen weiterhin angemessen sein. Die Angemessenheit orientiert sich wie bisher in erster Linie an einschlägigen Tarifverträgen. Neu: Es gibt eine Untergrenze.