Der Weg zur vollen Gleichwertigkeit Qualifizierungsbegleitung für ausländische Fachkräfte
Wir unterstützen zugewanderte Handwerker*innen auf dem Weg zur voll anerkannten Fachkraft und begleiten diese individuell bis hin zu einer bildungsadäquaten Einmündung in den Beruf.
Dies geschieht insbesondere durch die Ausarbeitung von spezifischen Qualifizierungsplänen und die Vermittlung in entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen von Anerkennungsverfahren. Darüber hinaus unterstützen wir bei Fragen zur Aufenthalts- und Beschäftigungserlaubnis und geben Hinweise zu Eingliederungshilfen und Fördermitteln.
In einem nicht reglementierten Beruf können Sie ohne Anerkennung arbeiten. Ein Anerkennungsverfahren oder die Bewertung Ihres Hochschulabschlusses kann aber aufenthaltsrechtlich wichtig sein oder Vorteile für Ihre Zukunft in Deutschland haben.
Um Ihren ausländischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen zu lassen, müssen Sie ein sogenanntes Anerkennungsverfahren durchlaufen. Lautet das Ergebnis des Anerkennungsbescheids "teilweise Gleichwertigkeit", bedeutet das, dass die zuständige Stelle die ausländischen Berufsqualifikationen als teilweise gleichwertig anerkennt – es fehlen bestimmte theoretische und/oder praktische Kenntnisse. Im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung (APQ) können die fehlenden Inhalte nachgeholt und die entsprechenden Kenntnisse bzw. Erfahrungen erworben werden. Der genaue Qualifizierungsbedarf kann abhängig von Beruf, Kenntnisstand und bisherigen Berufserfahrungen sehr unterschiedlich ausfallen.
Gerne können Sie uns anrufen und wir vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin!
Unsere konkrete Unterstützung für ausländische Fachkräfte
Sie haben einen Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses von der Handwerkskammer erhalten?
Das bedeutet, dass beim Vergleich zwischen Ihrer Ausbildung im Ausland und dem deutschen Abschluss (Referenzqualifikation) wesentliche Unterschiede festgestellt wurden.
Im Bescheid der Kammer ist genau beschrieben, in welchen Tätigkeitsbereichen des deutschen Handwerksberufs Ihnen theoretische Kenntnisse und/oder praktische Erfahrungen fehlen.
Wir besprechen mit Ihnen, wie Sie bestehende Unterschiede ausgleichen können.
Wir beraten Sie und Ihren Betrieb zur Nachqualifizierung. Der erforderliche Qualifizierungsplan hierfür wird in Abstimmung mit Ihrem Betrieb von uns erstellt.
Wir finden passende überbetriebliche Kurse für Sie.
Wir unterstützen Sie während der gesamten Zeit der Nachqualifizierung.
Weiterführende Informationen zur Einreise nach Deutschland
Zu den Möglichkeiten der Einreise nach Deutschland mit einer teilweisen Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses können Sie sich auf dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland informieren: www.make-it-in-germany.com.
Bitte informieren Sie sich auf der Homepage der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland, welche weiteren Unterlagen für die Beantragung des Visums vorgelegt werden müssen.
Beschleunigtes Fachkräfteeinwanderungsverfahren
Zur schnelleren Beschäftigungsaufnahme von Personen aus Drittstaaten, kann das beschleunigte Fachkräfteeinwanderungsverfahren genutzt werden. Zu den Voraussetzungen finden Sie Informationen und Kontakte bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) sowie dem KVR München.