Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Handwerk
Wer im Ausland einen Berufsabschluss in einem Handwerksberuf erworben hat, kann diesen in Deutschland anerkennen lassen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
Haben Sie Ihren Wohnsitz in Oberbayern oder möchten Sie künftig hier arbeiten? In diesem Fall ist die Handwerkskammer für München und Oberbayern für Ihr Anerkennungsverfahren zuständig. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zum Ablauf des Verfahrens.
1. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin!
Wir empfehlen Ihnen, vorab einen Beratungstermin zu vereinbaren. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 5119-269 oder -353 oder per E-Mail an berufsanerkennung@hwk-muenchen.de
Bitte bringen Sie diese Unterlagen zur Beratung mit:
- Ausweis oder Pass
- Nachweis über Ihren ausländischen Berufsabschluss in deutscher Sprache und im Original
- Arbeitszeugnisse über einschlägige Berufserfahrungen in deutscher Sprache und im Original
- Tabellarischer Lebenslauf
Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterlagen von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer übersetzt sein müssen.
2. Stellen Sie einen Antrag auf eine Gleichwertigkeitsfeststellung
Zum Start des Verfahrens stellen Sie einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung. Dies ist auch im Anschluss an unsere Beratung möglich. Das ausfüllbare Antragsformular finden Sie auf der rechten Seite. Sie können den Antrag hier auch elektronisch stellen. Wir empfehlen Ihnen dringend, die Vorabberatung in Anspruch zu nehmen.
3. Wie läuft die Gleichwertigkeitsprüfung ab?
Wir überprüfen, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer erworbenen Berufsqualifikation und der aktuellen deutschen Berufsqualifikation bestehen.
Sollten Ihre Unterlagen nicht ausreichen (z.B. weil bestimmte Dokumente fehlen oder unvollständig sind), empfehlen wir Ihnen möglicherweise die Teilnahme an einer Qualifikationsanalyse . Mit Hilfe der Qualifikationsanalyse können Antragstellende ihre beruflichen Fähigkeiten praktisch nachweisen.
4. Was erhalten Sie am Ende des Verfahrens?
Sie erhalten am Ende einen Bescheid über das Ergebnis des Verfahrens, um Ihre Berufsqualifikation auf dem deutschen Arbeitsmarkt besser nutzen zu können. Ein deutsches Prüfungszeugnis wird nicht verliehen. Dieses erhält man nur nach dem erfolgreichen Absolvieren einer deutschen Gesellen- oder Meisterprüfung.
Wenn Sie eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt bekommen haben, können Sie die fehlenden Teile durch eine Anpassungsqualifzierung nachholen. Gerne hilft Ihnen dabei unsere Beratungsstelle individuell weiter.
5. Was kostet das Verfahren?
Das Verfahren ist gebührenpflichtig, die Kosten sind von Ihnen zu tragen oder von einem Träger der Sozialversicherung zu übernehmen.
Für die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung und das Erstellen des Bescheides ist ein Gebührenrahmen von 100 bis 600 Euro in der Gebührenordnung der Handwerkskammer festgelegt.
Soweit neben der Überprüfung schriftlicher Nachweise eine Qualifikationsanalyse erforderlich ist, um Ihre Kompetenzen festzustellen, werden die dadurch entstehenden Kosten als Auslagen zusätzlich in Rechnung gestellt.
Informationen zum Annerkennungszuschuss erhalten Sie hier.
Wenn Sie eine Fachkraft sind, die sich derzeit noch im Ausland befindet und plant zum Arbeiten nach Deutschland zu kommen, finden Sie alle wichtigen Informationen unter:
Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland: Make it in Germany
Informationsportal über das Anerkennungsgesetz und die zuständigen Stellen: anerkennung-in-deutschland.de
Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA): Service Center for Professional Recognition | Bundesagentur für Arbeit
If you are a skilled worker who is currently still abroad and planning to come to Germany to work, you will find all the important information at:
Federal Government portal for skilled workers from abroad: Make it in Germany
Information portal about the Recognition Act and the responsible authorities: anerkennung-in-deutschland.de
Service Center for Professional Recognition (ZSBA): Service Center for Professional Recognition | Bundesagentur für Arbeit
Weiterführende Informationen:
- Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Anerkennungsportal
- Umfassendes Hilfe-Portal für Geflüchtete aus der Ukraine BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine