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Handwerksbetriebe müssen seit 9. Januar auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU hinweisenHinweispflicht auf Schlichtung bei Online-Verträgen mit Verbrauchern

Handwerksbetriebe sind seit 9. Januar 2016 verpflichtet, auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU hinzuweisen. Dabei geht es um Kauf- oder Dienstleistungsverträge, die über eine Webseite oder auf anderem elektronischen Weg, wie beispielsweise durch E-Mails, geschlossen werden.


GEMA erhält Inkassoauftrag der VG Media

Mit dem kürzlich erteilten Inkassoauftrag ist die GEMA berechtigt, nun auch die Gebühren für die Verwertung der Rechte von der VG-Media vertretenen privaten Medienunternehmen einzuziehen. Spielt ein Handwerksbetrieb hingegen nur öffentlich-rechtliche Sender ab, entfällt der Vergütungszuschlag. Machen Sie eine Meldung gegenüber der GEMA, wenn Sie keine von der VG-Media vertretenen Sender nutzen.


Mahnung Stempel

Abo-Fallen - wie verhalten Sie sich richtig?

Bei der Nutzung von Mobiltelefonen (Smartphones) besteht die Gefahr der unberechtigten Zuweisung von „Mehrwert- oder Premiumdiensten“ sowie „Fremd- oder Drittanbietern“ in der Abrechnung über Ihren Mobilfunkanbieter. An die Bestellung von Klingeltonabos, Film, Downloads, Chat, Nachrichten oder weiteren Dienste können Sie sich aber nicht erinnern.


löschen B e r a t u n g s g e s p r ä c h m i t z w e i P e r s o n e n

Neue Vorschriften bei Verträgen mit Verbrauchern beachten

Handwerksbetriebe sind ab 13. Juni 2014 von den Änderungen betroffen. In erster Linie geht es um Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen (Beauftragung in der Wohnung des Kunden) Fernabsatz (Vertragsschluss mittels Fernkommunikationsmittel, bspw. Brief, Telefonate, Telefax oder E-Mails) geschlossen werden. Daraus ergeben sich Risiken der Abmahnungen und des vollständigen Vergütungsverlustes bei Widerruf vor, während oder nach Ihrer Leistungserbringung.


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BGH schützt Handwerksunternehmen

Ausbau-, Entsorgungs- und Einbaukosten sind nach aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und dem folgend des Bundesgerichtshofs, vom Lieferanten oder Verkäufer zu tragen. Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt: Voraussetzung dafür ist, dass die Materialien im Wesentlichen mangelhaft sind und zwischenzeitlich installiert, montiert oder eingebaut wurden. Auch Handwerksunternehmen sind in manchen Fällen Lieferanten oder Verkäufer.


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De-Mail

Mehr Sicherheit durch die De-Mail

Am 3. Mai 2011 ist das De-Mail-Gesetz in Kraft getreten. Handwerksbetriebe können durch diese Variante der E-Mail nun im elektronischen Geschäftsverkehr von höheren Sicherheitsstandards profitieren.