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Vorsicht vor Adressbuchschwindlern

11. April 2011

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern rät zur Vorsicht bei Anschreiben von Branchenverzeichnissen und Adressbuchverlagen. Dasselbe gilt für Schreiben, die oft lediglich dem Anschein nach von offiziellen Gewerberegistern oder seriösen Branchenbüchern stammen. In vielen Fällen verstecken sich dahinter sogenannte Adressbuchschwindler.

Die Anschreiben dieser Firmen sind häufig als Erfassungsbogen mit Daten des Adressaten aufgemacht, die er ergänzen oder korrigieren und dann unterschrieben zurücksenden soll. Reagiert der Angeschriebene nicht, erhält er von einigen Firmen Mahnungen, in denen er unter Fristsetzung zur Einsendung aufgefordert wird. Dadurch wird bei dem Betroffenen der irrige Eindruck erweckt, er sei verpflichtet, auf das Schreiben zu reagieren.

Vor einer Unterzeichnung ist jedoch Vorsicht geboten: Im Kleingedruckten verbergen sich häufig monatliche Zahlungspflichten und mehrjährige Vertragslaufzeiten, die sich ohne Kündigung automatisch verlängern. Eine Variante dieses Geschäftsgebarens ist die Übersendung von Rechnungen mit Zahlungsaufforderung, die den unzutreffenden Eindruck erwecken, es sei bereits ein Vertrag zustande gekommen.

Die Rechtsexperten der Handwerkskammer raten, in jedem Fall den Werbeeffekt eines etwaigen Eintrags in solche Verzeichnisse genau zu überprüfen. Meist landen die Daten in einem Adressengrab, dessen Nutzen in keinem Verhältnis zu den geforderten Preisen steht.

Betroffene Handwerksbetriebe sollten im Zweifelsfall fachlichen Rat bei den Experten der Handwerkskammer einholen: 

Holger Scheiding

Holger Scheiding

Rechtsanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht

Max-Joseph-Straße 4

80333 München

Telefon 089 5119-258

Fax 089 5119-208

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