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Verhindern Sie Zahlungsausfälle mit beweisbaren VereinbarungenVorsicht - schlechte Zahlungsmoral!

Säumige Kunden haben es leicht, wenn wesentliche Punkte, wie beispielsweise Werkleistung, Vergütung und das Zeitfenster dafür, nicht geregelt sind.



Bau- und Ausbauhandwerk

Vor allem material- und personalintensive Gewerke klagen über Zahlungsausfälle. Aber auch aus anderen Gewerken, wie beispielsweise dem Kfz-Handwerk erreichen uns regelmäßig entsprechende Rückmeldungen.



Engmaschige Abschlagszahlungen und Bauhandwerkersicherung

Wer die gesamte Vergütung erst mit der Schlussrechnung fordert, geht ein unnötiges Risiko ein. Denn das Gesetz ermöglicht ohne gesonderte Vereinbarung je nach Baufortschritt Abschlagsrechnungen.

Seit der Gesetzesnovelle 2018 kommt die Bauhandwerkersicherung, die ebenfalls ohne gesonderte Vereinbarung vom Gewerbe- und Privatkunden gefordert werden kann, den Betrieben deutlich mehr zu Gute.



Insolvenz des Kunden

Grundsätzlich kann der Insolvenzverwalter die in der kritischen Phase an den Betrieb gezahlten Gelder zurückverlangen. Etwas anderes kann beispielsweise gelten, wenn vernünftige Ratenzahlungen vereinbart wurden und dem Betrieb nichts über die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Kunden bekannt war.



Beratung und Information nutzen

Wenden Sie sich bei Fragen gern an die Rechtsabteilung der Handwerkskammer.



Interview

Alexander Tauscher spricht mit Handwerkskammer-Rechtsberater Holger Scheiding  über Zahlungsausfälle.

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Ansprechpartner

Holger Scheiding

Rechtsanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht

Telefon 089 5119-258

Fax 089 5119-208

holger.scheiding--at--hwk-muenchen.de

Sven Rathgeber

Syndikusanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht

Telefon 089 5119-489

Fax 089 5119-208

sven.rathgeber--at--hwk-muenchen.de