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erzetich / pixabay.com

"Recht auf Reparatur"Reparieren muss leichter möglich sein

25. Mai 2023 Statement von Präsident Peteranderl

„Im Handwerk spielen Reparaturen traditionell eine große Rolle. Wichtig ist deshalb, dass den Betrieben diese Leistungen erleichtert und nicht erschwert werden“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

Handwerk für Reparaturen unverzichtbar

Das Handwerk ist traditionell ein Anbieter hochwertiger und langlebiger Produkte und zudem zentraler Akteur im Bereich Reparaturen. So ist der von der EU-Kommission vorgelegte Richtlinienentwurf zum „Recht auf Reparatur“ für das Handwerk von besonderer Bedeutung.

Richtige Ansätze

Positiv ist dabei, dass die EU-Kommission viele Argumente des Handwerks berücksichtigt hat und auf eine Ausweitung von Gewährleistungsansprüchen sowie einen Anspruch auf kostenlose Reparaturen verzichtet hat. Stattdessen wählt die Kommission den richtigen Weg und will es den Betrieben erleichtern, Reparaturen auszuführen.

So soll sichergestellt werden, dass Produkte so gut wie möglich reparierbar sind und Hersteller u.a. Ersatzteile, Spezialwerkzeuge, Datenzugang, Diagnosetools sowie notwendige Informationen wie Baupläne zur Verfügung stellen.

Verbesserungsbedarf

Folgende Punkte sollten jedoch an dem Richtlinienentwurf noch verbessert werden

  • Auf das vorgesehene standardisierte europäische Formular für Reparaturinformationen sollte verzichtet werden, da es zu unnötiger Bürokratie für die Betriebe führen würde, ohne einen Mehrwert für den Kunden zu bringen.
  • Die Auswahl der Produkte, die unter die Richtlinie fallen, muss transparent und nach Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten erfolgen.
  • Reparaturdienstleister müssen einen gesicherten und gleichberechtigten Zugang zu Daten haben und dürfen nicht durch überhöhte Preise für Ersatzteile benachteiligt werden.
  • Die vorgesehenen nationalen Online-Plattformen für Reparaturdienstleistungen müssen auch für Anbieter kostenlos sein.

Entscheidend für die Zunahme von Reparaturen ist zudem, Verbraucher für Reparaturen bzw. für den Kauf hochwertiger Produkte zu sensibilisieren und durch gezielte finanzielle Anreize von einer Reparatur statt einem Neukauf zu überzeugen.

 Die Stellungnahme zum EU-Richtlinienentwurf zum „Recht auf Reparatur“



 

Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik und Statistik

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