Neue Broschüre im Internet: Gesetzlicher Unfallschutz für Ehrenamtsträger

13. September 2002

Tausende Handwerkerinnen und Handwerker in Bayern sind ehrenamtlich in ihrer Berufsorganisation, in den Vollversammlungen der Kammern, in den Innungen, in den Gesellen-, Meisterprüfungs-, Gesellenprüfungs- und Fortbildungsprüfungsausschüssen, sowie als ehrenamtliche Richter in den Sozial- und Arbeitsgerichten aktiv. Diese Ehrenamtsträger genießen bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit gesetzlichen Unfallschutz. Die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern hat jetzt eine Broschüre mit wertvollen Tipps zu diesem Thema erarbeitet. Sie bietet einen auf die einzelne Ehrenamtsträgerin und den einzelnen Ehrenamts-träger persönlich zugeschnittenen Überblick zum besonderen Unfallversicherungsschutz aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit. Die Broschüre enthält wichtige Rechtsprechungs- und Literaturhinweise und konkrete Tipps, z.B. zum Vorgehen bei einem eingetretenen Unfall. Der Präsident der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, Heinrich Traublinger, MdL: "Die Broschüre ist ein besonderes Dienstleistungsangebot der Handwerkskammern für die in ihrem Bereich tätigen Ehrenamtsträgerinnen und Ehrenamtsträger." Die Broschüre kann im Internet unter www.hwk-muenchen.de/broschuere abgerufen und ausgedruckt werden.