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René Bittner / pixabay.com

BaupolitikMaßnahmen zur Belebung der Baukonjunktur schnell umsetzen

09. November 2023 - Statement von Präsident Peteranderl

„Der Einbruch der Baukonjunktur darf nicht zu einer Verschärfung der Wohnungskrise führen. Die Politik muss deshalb die beschlossenen ersten Soforthilfemaßnahmen nun ohne weitere Verzögerung umsetzen“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

Bau in schwerer Krise

Der Wohnungsbau befindet sich zurzeit in seiner schlimmsten Krise seit langem. Hohe Preise, hohe Zinsen, verfehlte staatliche Rahmenbedingungen und eine anhaltende wirtschaftliche Unsicherheit haben die Anträge auf Baugenehmigungen regelrecht einbrechen und die Branche vor eine Mauer fahren lassen, mit allen negativen Auswirkungen auf Wirtschaftsleistung und Arbeitsplätze, aber auch auf den sozialen und gesellschaftlichen Frieden.

Maßnahmen zur Baubelebung dringend notwendig

Die Bundesregierung hat deshalb einen Wohnungsbaugipfel abgehalten, der einige erste wichtige und besonders dringliche Maßnahmen zur Stärkung des Wohnungsbaus hervorgebracht hat. Nun gilt es, diese Maßnahmen auch schnell und im nötigen Umfang umzusetzen. Das Handwerk hat dazu einen Forderungskatalog erarbeitet, der die umgehende Verwirklichung der wichtigsten dieser Maßnahmen fordert und Vorschläge zu Ihrer weiteren Verbesserung macht.

Folgende wichtige Maßnahmen müssen jetzt ohne Verzögerung umgesetzt werden:

  • Die Einführung der degressiven AfA für Wohnungsbau im Rahmen des Wachstumschancengesetzes.
  • Bei der bereits beschlossenen Anhebung der Haushaltseinkommensgrenzen von 60.000 auf 90.000 Euro beim KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) die Klarstellung, dass der EH 55-Standard zumindest temporär auch für die beiden KfW-Neubauförderungsprogramme gelten muss.
  • Das neue Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt“ für den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden.
  • Die Öffnungsklausel für die Grunderwerbssteuer, durch die die Länder die Grunderwerbssteuer bei Ersterwerb und Selbstnutzung aussetzen oder reduzieren können.
  • Die Einführung eines „Gebäudetyp E“, bei dem rechtssicher und einvernehmlich auf Baunormen, die über die gesetzlichen Schutzvorschriften hinausschießen, verzichtet werden kann.
  • Die im Bauplanungsrecht und im Immissionsschutzrecht vorgesehenen Änderungen für beschleunigte Baulandmobilisierung.
  • Die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren.
  • Die Stärkung von Handlungsfähigkeit, Effizienz und Personalausstattung der Kommunen und Genehmigungsbehörden.

Bürokratieabbau am Bau jetzt!

Von entscheidender Bedeutung ist, dass auch ein substanzieller Abbau von bürokratischen Vorschriften im Baubereich, die erheblich zu den hohen Baukosten beitragen, umgehend und ernsthaft in Angriff genommen wird.



 

Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik und Statistik

Telefon 089 5119-117

Fax 089 5119-305

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