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Kontopfändungsschutz : Ab 1. Juli 2010 verbesserter Kontopfändungsschutz für Ihr Guthaben

Maßgeblich sind nach der neuen Rechtslage nicht nur Arbeitnehmereinkommen: Durch die Gesetzesreform wird auch selbständigen Handwerkern Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben gewährt. Interessant ist diese Art des Schutzes, wenn eine Kontopfändung bevorsteht und damit gerechnet werden muss, dass dadurch insbesondere den laufenden finanziellen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen werden kann.

Bei Fragen zu diesem Thema beraten Sie die Handwerkskammer-Rechtsexperten:

Holger Scheiding

Holger Scheiding

Rechtsanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht

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