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Keine Mehrbelastungen durch Reform der Grundsteuer

„Die bevorstehende Reform der Grundsteuer darf nicht zu Mehrbelastungen für das Handwerk führen. ‚Keine Steuererhöhungen!‘ - Dieses Versprechen muss eingehalten werden“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

Das Bundesverfassungsgericht hat vor kurzem das lange erwartete Urteil zur Grundsteuer gefällt. Das Ergebnis: Die aktuelle Erhebungsmethode der Grundsteuer ist nicht mit der Verfassung vereinbar, weil sie zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen führt.

Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, bis Ende 2019 eine Neuregelung zu beschließen, die spätestens ab 2025 angewandt werden muss. Das Handwerk fordert deshalb, dass schnell eine effiziente und verfassungsfeste Neureglung der Grundsteuer geschaffen wird, denn unsere Betriebe brauchen Planungssicherheit über ihre zukünftigen Belastungen.

Die Forderungen des Handwerks zur Reform der Grundsteuer:

  • Die Reform muss einfach, klar und gerecht sein.
  • Sie darf nicht zu einer verdeckten Vermögenssteuer führen.
  • Die Neuregelung muss aufkommensneutral bleiben und darf nicht zu einer höheren Gesamtsteuerbelastung der Handwerksbetriebe führen.
  • Die neue Bewertung muss administrierbar bleiben und darf nicht zu einem höheren bürokratischen Aufwand der Betriebe führen.
  • Die Grundsteuer muss Objektsteuer bleiben und darf nicht an Wertverhältnisse anknüpfen. Es muss ein einfaches Modell auf der Grundlage einer verkehrswertunabhängigen Bemessungsgrundlage sein. Eine gute Lösung wäre deshalb eine flächenbezogene Bewertung, da bei einem solchen Modell die Bemessungsgrundlage einfach und kostengünstig ermittelt werden kann. Denn die Fläche ist als Bezugsgröße konstant und muss nicht immer neu bewertet werden.
Ansprechpartner

Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik, Statistik

Telefon 089 5119-117

Fax 089 5119-305

robert.fleschuetz--at--hwk-muenchen.de

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