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DHZ - Katharina Täubl

Die geplanten Regelungen für Sie im ÜberblickBundeskabinett beschließt Rentenpaket

Das Bundeskabinett hat am 29. August 2018 den Gesetzentwurf über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und –Stabilisierungsgesetz) beschlossen. Mit den geplanten Neuregelungen sind erhebliche Leistungsausweitungen verbunden.

Festlegung Rentenniveau und Höchstbeitragssatz bis 2025 sowie Mütterrente II

Nach dem Gesetzentwurf soll die gesetzliche Rente auf dem Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 gehalten werden; zeitgleich soll der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen. Im Bundeshaushalt soll ein milliardenschwerer „Demografiefonds“ aufgebaut werden, der die Beitragsobergrenzen auch im Fall unvorhergesehener Entwicklungen absichert.

Vorgesehen ist zudem, dass alle Erziehenden, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, künftig ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet bekommen sollen. Davon würden knapp zehn Millionen Menschen profitieren. Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, wurden bisher monatlich pro Kind rund 64 Euro brutto angerechnet. Ab dem Jahr 2019 sollen für diese Kinder für den ab 1. Januar 2019 gültigen Wert rund 80 Euro brutto pro Monat angerechnet werden.

Ausweitung Erwerbsminderungsrente und Midi-Jobgrenze

Die Bundesregierung plant ferner die Absicherung bei Erwerbsminderung zu verbessern. Im Jahr 2019 soll die Zurechnungszeit für Rentenzugänge in einem Schritt auf das Alter von 65 Jahren und acht Monaten angehoben werden. Anschließend soll das Ende der Zurechnungszeit analog zur Regelaltersgrenze schrittweise auf das 67. Lebensjahr verlängert werden.

Schließlich sollen Personen mit niedrigem Einkommen entlastet werden. Die Einkommensgrenze, ab der volle Sozialbeiträge gezahlt werden müssen, soll von 850 auf 1300 Euro monatlich angehoben werden. Parallel soll sichergestellt sein, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht zu späteren geringeren Rentenleistungen führen.

Kein Spielraum für Leistungsausweitungen

Nach Auffassung des Bayerischen Handwerkstages besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung kein Spielraum für Leistungsausweitungen, da dies mit erheblichen Kosten verbunden ist und dadurch das von Politik und Wirtschaft erklärte Ziel, die Sozialabgaben unter 40 Prozent zu halten, mittelfristig gefährdet ist. Insbesondere die Ausweitung der Mütterrente ist ordnungspolitisch verfehlt. Die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht aus Beitragsmitteln, sondern ausschließlich aus dem Steueraufkommen geleistet werden sollte.

Gesetzesänderung ab 1. Januar 2019 zu erwarten

Das weitere Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, so dass die Regelungen am 1. Januar 2019 in Kraft treten können. Die Kosten des Rentenpakets werden auf rund 32 Milliarden Euro bis zum Jahr 2025 beziffert.

Geplant ist zudem, den Arbeitslosenversicherungsbeitrag zum 1. Januar 2019 um 0,4 Prozentpunkte abzusenken. Der Gesetzentwurf zu diesem Vorhaben soll am 19. September 2018 im Bundeskabinett verabschiedet werden. Befristet bis zum Ende des Jahres 2022 soll durch gesonderte Verordnung eine weitere Absenkung um 0,1 Prozentpunkte hinzukommen. Demgegenüber strebt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung zum 1. Januar 2019 an.



Marijana Nikse

Arbeitsmarktpolitik, Arbeits- und Sozialrecht

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Arbeits- und Sozialrecht