Bücher, Recht, Pflichten des Arbeitgebers, Gesetzestexte, Recht_arbeitgeberpflichten-brille0809091480_01_Handwerkskammer
Handwerkskammer für München und Oberbayern

Arbeits- und Sozialrecht

Beratung im Arbeits- und Sozialrecht

Gerade im Arbeits- und Sozialrecht ändern sich Gesetzgebung und Rechtsprechung ständig. Häufig betreffen Probleme mehrere Rechtsbereiche. Erfahrungsgemäß ist es für Handwerker nicht leicht, sich in dieser Normenfülle und Rechtsprechungsvielfalt zurechtzufinden. Wir helfen beim Durchblick und unterstützen Sie als neutrale Rechtsberater kompetent, zügig und individuell.



Schwerpunkte unseres Dienstleistungsangebots

Arbeitsrecht
  • Arbeitsrechtliche Verträge
  • Urlaub, Kündigung, Zeugnis,
  • Mutterschutz, Schwerbehinderung,
  • Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit, geringfügige Beschäftigung u. a.
  • Betriebsgründung, Betriebsübernahme, 
  • Betriebsänderungen, Betriebsschließung
Sozialrecht
  • Sozialversicherungsrechtliche Absicherung des Betriebsinhabers und der Mitarbeiter
  • Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, z. B. Bestehen einer Versicherungspflicht, Rentenberatung, einzelne Leistungen der Sozialversicherung
  • Melde- und Beitragspflichten
 

Matthias Carl

Arbeits- und Sozialrecht

Telefon 089 5119-182

matthias.carl--at--hwk-muenchen.de

Christopher Nolte

Arbeits- und Sozialrecht

Telefon 089 5119-184

christopher.nolte--at--hwk-muenchen.de

Michael Hadersdorfer

Sozial- und Rentenversicherung

Telefon 089 5119-233

michael.hadersdorfer--at--hwk-muenchen.de





Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein weites Rechtsgebiet.
Angesichts der Komplexität des Rechts können hier nur einige wenige Informationen zu ausgewählten Einzelthemen dargestellt werden.
Unsere Rechtsberater geben Ihnen Auskunft zum Arbeitsrecht.

Fragen zu Ausbildung und Umschulung beantworten Ihnen die Ausbildungsberater.
Über technischen Arbeitsschutz bzw. über Arbeitssicherheit, Vorschriften für Arbeitsstätten und Baustellen sowie Unfallverhütungsvorschriften informiert Sie die technische Beratung.

Innungen und Fachverbände geben ihren Mitgliedern Auskunft zum Arbeitsrecht und speziell zu Tariffragen.
Diese Organisationen sind darüber hinaus auch zur Vertretung vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten berechtigt.



Formulare und Musterverträge

Die Handwerkskammer stellt Ihnen zahlreiche Musterarbeitsverträge und Formulare zur Verfügung. Diese können Sie im Kundenportal herunterladen. Sofern Sie mit Ihrem Betrieb bereits in unserem Kundenportal registriert sind, melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an. Wenn Sie noch keine Zugangsdaten besitzen, registrieren Sie sich bitte in unserem Kundenportal und informieren Sie sich insoweit in der Kundenportal: Hilfe

Folgende Formulare und Verträge stehen für Sie im Kundenportal zum Abruf bereit. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Aufrufen der Dokumente einen mit einer PIN freigeschalteten Login benötigen. Sie finden Ihre PIN in den Eintragungsunterlagen der Handwerksrolle. Alternativ können Sie im Kundenportal eine neue PIN anfordern.



Formularsammlung zu Beginn des Arbeitsverhältnisses

  • Nachweis der Arbeitsvertragsbedingungen
  • Arbeitsvertrag ohne Tarifbezug
  • Arbeitsvertrag mit Tarifbezug
  • Arbeitsvertrag befristet ohne Sachgrund nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ohne Tarifbezug
  • Arbeitsvertrag befristet ohne Sachgrund nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) mit Tarifbezug
  • Arbeitsvertrag befristet aus sachlichem Grund ohne Tarifbezug
  • Arbeitsvertrag befristet aus sachlichem Grund mit Tarifbezug
  • Arbeitsvertag für angestellte Betriebsleiter ohne Tarifbezug
  • Arbeitsvertrag für angestellte Betriebsleiter mit Tarifbezug

Formularsammlung Laufendes Arbeitsverhältnis

  • Abmahnung weger konkreter Vertragsverletzung/ Schlechtleistung
  • Abmahnung wegen Verletzung der Anzeigepflicht § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG
  • Abmahnung wegen Verletzung der Nachweispflicht § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG
  • Abmahnung wegen Unpünktlichkeit
  • Abmahnung wegen unerlaubter Nebentätigkeit
  • Abmahnung wegen alkoholbedingtem Fehlverhalten
  • Hinweis auf Urlaubsverfall

Formularsammlung Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Einfache Kündigung
  • Personenbedingte Kündigung
  • Verhaltensbedingte Kündigung
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Änderungskündigung
  • Außerordentliche Kündigung
  • Einfaches Zeugnis
  • Qualifiziertes Zeugnis
  • Urlaubsbescheinigung
  • Anfechtung des Arbeitsvertrages
  • Arbeitnehmerkündigung




Schwellenwerte im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften begründen grundsätzlich für jeden Arbeitgeber und Arbeitnehmer Rechte und Pflichten. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen machen jedoch die Rechte und Pflichten von einer bestimmten Betriebsgröße abhängig oder sehen Staffelungen in Abhängigkeit von der Betriebsgröße d. h. von der Mitarbeiterzahl vor. Gerade für kleinere und mittlere Handwerksbetriebe ist die Kenntnis dieser Schwellenwerte im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht von Bedeutung.



Vergütung

Die Handwerkskammer erhebt selbst keine Statistik zu Löhnen und Gehältern im Handwerk. Statistiken zu Vergütungen veröffentlichen beispielsweise das Statistische Bundesamt oder auch das Bayerische Landesamt für Statistik.

Die Vergütung von Mitarbeitern und die Stundenverrechnungssätze, die Handwerker ihren Kunden in Rechnung stellen, stehen in einem betriebswirtschaftlichen Zusammenhang. Die Ansprechpartner der betriebswirtschaftlichen Beratung helfen Ihnen beim Thema Kalkulation und Controlling und damit auch bezüglich des Stundenverrechnungssatzes weiter.

Seit 1. Januar 2015 muss - von Ausnahmen abgesehen - jeder Arbeitnehmer mindestens den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € brutto je Zeitstunde erhalten.
Weitere Informationen zum Mindestlohngesetz erhalten Sie hier.

Über Ausbildungsvergütungen informieren Sie die Ausbildungsberater.





Sozialversicherung

Versicherungsfragen und Sozialrecht sind gerade auch für Handwerker ein wichtiges Thema. Die Handwerkskammer stellt deshalb hier einige wichtige Informationen im Überblick dar.

Krankenversicherung

In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. So sind Selbständige und Beschäftigte verpflichtet, sich gegen das Risiko der Krankheit und ihrer Folgen abzusichern. Wie sich Selbständige und Beschäftigte krankenversichern können, lesen Sie in unserer Zusammenfassung.

Pflegeversicherung

Für Selbstständige wie für abhängig Beschäftigte gilt der Grundsatz: "Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung." Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können sich bei Nachweis einer ausreichenden Absicherung in der privaten Pflegeversicherung zu Gunsten dieser privaten Versicherung befreien lassen.

Rentenversicherung

Gewerbetreibende können auch der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Welcher Personenkreis der Gewerbetreibenden im Handwerk versicherungspflichtig oder versicherungsfrei ist, können Sie unserer Zusammenfassung entnehmen.

Arbeitslosenversicherung

Für Selbstständige besteht insoweit keine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit auf Antrag ein Versicherungspflichtverhältnis, die sog. Antragspflichtversicherung, zu begründen. Die Voraussetzungen und welche Leistungen die Agentur für Arbeit für Arbeitgeber bereithält, können Sie unserem Überblick entnehmen.

Unfallversicherung

Unternehmer bzw. Selbstständige sind nur dann versicherungspflichtig in der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn dies die Satzung der zuständigen Berufsgenossenschaft vorsieht. Unabhängig davon haben diese ihren Betrieb innerhalb einer Woche nach Eröffnung des Handwerksbetriebes bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Arbeitnehmer unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht.





Sozialkassen

In einigen Handwerksbereichen besteht im Bezirk der Handwerkskammer für München und Oberbayern bei Beschäftigung von Arbeitnehmern eine Anmeldepflicht zur jeweiligen Sozialkasse (Zusatzversorgungskasse/Urlaubskasse). Die entsprechenden Gewerke sowie die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Sozialkassen haben wir für Sie zusammengefasst.





Familienfreundliche Personalpolitik

Familienfreundlichkeit ist für Arbeitgeber ein wichtiger Faktor, um auch in Zukunft im Wettbewerb um die notwendigen Arbeitskräfte erfolgreich zu sein. Denn eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf steigert die Motivation und Zufriedenheit der Beschäftigten und verbessert das Unternehmensimage. Dies kann dazu beitragen, gute Arbeitnehmer für den eigenen Betrieb zu gewinnen oder diese im Betrieb zu halten.

Wir unterstützen Handwerksbetriebe dabei, eine familienfreundliche Personalpolitik zu entwickeln, umzusetzen und weiter voranzubringen.





Auszeichnungen, Preise, Wettbewerbe

Im Handwerk gibt es zahlreiche vorbildliche Betriebe und hervorragende Leistungen. Die Handwerkskammer unterstützt, dass diese Betriebe, ihre Beschäftigten und ihre Leistungen die verdiente Anerkennung und Würdigung – auch in der Öffentlichkeit – finden. Sie ermuntert die Betriebe und ihre Beschäftigten daher, an entsprechenden Wettbewerben teilzunehmen und sich um entsprechende Auszeichnungen und Preise zu bewerben. Derzeit gibt es insbesondere im Bereich Beschäftigung und Soziales folgende Auszeichnungen, Preise und Wettbewerbe.





Vorträge

Wir halten regelmäßig Vorträge zu verschiedensten Themen, die Sie hier bei Interesse nachlesen können.





Ansprechpartner

Christopher Nolte

Arbeits- und Sozialrecht

Telefon 089 5119-184

christopher.nolte--at--hwk-muenchen.de

Michael Hadersdorfer

Sozial- und Rentenversicherung

Telefon 089 5119-233

michael.hadersdorfer--at--hwk-muenchen.de

Matthias Carl

Arbeits- und Sozialrecht

Telefon 089 5119-182

matthias.carl--at--hwk-muenchen.de