Informationen zum VerbundstudiumWissenswertes für Unternehmen

Vorteile für Unternehmen

Profitieren Sie von leistungsstarken und hochmotivierten Nachwuchskräften, die sowohl das akademische als auch das praktische Wissen gewinnbringend für Ihr Unternehmen einsetzen. Ihr Betrieb erhält sehr gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Praxis-Know-how direkt auf Ihr Unternehmen, Ihre Prozesse und Arbeitsabläufe zugeschnitten ist. Weitere Vorteile sind

  • Einsparung von Kosten
  • Aktive Mitarbeiter in Ihrem Betrieb
  • Enge Verbundenheit der Auszubildenden zu Ihrem Unternehmen
  • Kontakte zur Wissenschaft

Erfahren Sie mehr zu den Vorteilen eines Verbundstudiums für Unternehmen bei hochschule-dual.





Bewerber finden

Lehrstellenbörsen der bayerischen Handwerkskammern

Nutzen Sie die Lehrstellenbörsen der bayerischen Handwerkskammern. Hier können Sie auch Ihre freien Stellen für das Verbundstudium melden. Geben Sie bei der Tätigkeitsbeschreibung einfach an, dass Sie den Ausbildungsplatz in Verbindung mit einem Verbundstudium anbieten.



Unternehmenspartnerschaft mit einer Hochschule

Eine Kooperation mit der jeweiligen Hochschule ist sinnvoll, aber keine Grundvoraussetzung für die Durchführung des Verbundstudiums. Als Unternehmenspartner der Hochschule profitieren Sie von verschiedenen Werbemaßnahmen.



Vertrag & Ausbildung

Vertragsabschluss

Als Grundlage für die Ausbildung im Rahmen des Verbundstudiums wird ein regulärer Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen. Die Eckpunkte für das Verbundstudium regelt eine Zusatzvereinbarung. Diese umfsst auch die Praxisphasen nach der Berufsausbildung. Ein Muster bieten wir auf dieser Seite zum Download an.

Üblicherweise beginnt die betriebliche Ausbildung zum 1. September (Ausnahmen sind bei einzelnen Studiengängen möglich) und dauert je nach Studiengang zwischen 21 und 27 Monaten. Den exakten Studienverlauf erhalten Sie von der jeweiligen Hochschule. In der Datenbank von hochschule-dual finden Sie die Abläufe der angebotenen Studiengänge. Der Ausbildungsvertrag endet mit Bestehen der Gesellenprüfung, die Zusatzvereinbarung läuft dann noch bis zum Abschluss des Studiums weiter.

Vergessen Sie bitte nicht, die Anlage unter Punkt F des Berufsausbildungsvertrages aufzuführen und die Verträge zur Eintragung in die Lehrlingsrolle bei Ihrer Handwerkskammer einzureichen.

 

Ausbildungsvergütung

Für die Phasen der betrieblichen Ausbildung wird die Ausbildungsvergütung für mindestens das erste und zweite Ausbildungsjahr gezahlt. Sie muss jährlich ansteigen. Es wird empfohlen, die Vergütung durchgehend bis zum Abschluss der Berufsausbildung zu zahlen.  Dies ist in der Muster-Zusatzvereinbarung bereits so enthalten. Nach Beendigung der dualen Berufsausbildung erhält der Verbundstudierende für die im Betrieb geleisteten berufspraktischen Studienzeiten und für die Teilnahme am Studium in fachtheoretischen Studienzeiten eine angemessene Vergütung. Diese wird gesondert in der Zusatzvereinbarung festgelegt. Die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig. Bitte erkundigen Sie sich nach den aktuell gültigen Vorschriften (beispielsweise bei Ihrem Steuerberater oder der Krankenkasse).

Beachten Sie auch gegebenenfalls die Vorgaben hinsichtlich des gesetzlichen Mindestlohns. Mehr dazu finden Sie bei hochschule-dual.



Urlaub

Während des gesamten Verbundstudiums entsteht ein Urlaubsanspruch. Dieser soll in der vorlesungsfreien Zeit eingebracht werden. Die Höhe wird im Berufsausbildungsvertrag und der Zusatzvereinbarung festgelegt. Gegebenenfalls muss ein Tarifvertrag berücksichtigt werden. Im übrigen gilt das Bundesurlaubsgesetz.



Berufsschule

Auszubildende im Verbundstudium sind grundsätzlich berufsschulberechtigt. Meistens ist es aber nur in länger andauernden Praxisphasen sinnvoll, am Unterricht teilzunehmen. Der Betrieb stellt dann die Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule frei. Üblicherweise erfolgt die Anmeldung zu der Berufsschule am Standort des Ausbildungsbetriebs. Den konkreten Umfang können Sie in der Zusatzvereinbarung regeln.

 In den seltensten Fällen ist es möglich, eine eigene Fachklasse für diese Zielgruppe zu bilden. Sofern für einzelne Verbundstudiengänge abweichende Vereinbarungen getroffen wurden, haben diese Vorrang.



Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Im Handwerk ergänzen die Maßnahmen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung die betriebliche Ausbildung. Im Verlauf des Verbundstudiums ist der Besuch dieser Lehrgänge während der Praxisphasen Pflicht.

 

Zwischen- und Gesellenprüfung

Die Auszubildenden im Verbundstudium nehmen zum regulären Termin an der Zwischen- und Gesellenprüfung (bzw. Gesellenprüfung Teil 1 und Teil 2) teil. Für die Abnahme der Prüfungen ist der jeweils örtlich zuständige Prüfungsträger (Innung oder Handwerkskammer) verantwortlich. Die Prüfungstermine der Hochschulen und der Handwerksorganisationen unterliegen verschiedenen Vorgaben. Bitte haben Sie Verständnis, dass es daher in ungünstigen Fällen zu Terminüberschneidungen kommen kann.



Ansprechpersonen

Die Berater der bayerischen Handwerkskammern unterstützen Sie bei Fragen zum Verbundstudium gerne.

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