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Übergangsregelungen für osteuropäische Arbeitnehmer bis 30. April 2011 verlängert

Die Bundesregierung hat der Europäischen Kommission Ende April 2009 mitgeteilt, dass Deutschland die bestehenden Beschränkungen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer aus den osteuropäischen Mitgliedsstaaten bis zum 30. April 2011 weiterhin in Anspruch nehmen wird. Deutschland macht zudem von der Möglichkeit Gebrauch, in den Sektoren Baugewerbe, einschließlich verwandter Wirtschaftszweige, Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln sowie Tätigkeiten von Innendekorateuren die Dienstleistungsfreiheit in Bezug auf die grenzüberschreitende Beschäftigung von Arbeitnehmern einzuschränken (siehe Bundesanzeiger vom 30. April 2009, Seite 1572).

Damit sind die Übergangsregelungen für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten Polen, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen und Ungarn, voll ausgeschöpft (so genannte "2+3+2"-Regelung, die Einschränkungen ab dem EU-Beitritt vom 1. Mai 2004 für maximal 7 Jahre erlaubt).

Für die später beigetretenen EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien gelten die Übergangsfristen derzeit bis 31. Dezember 2011. Diese können längstens bis 31. Dezember 2013 verlängert werden.

Gesetzestext:

Mitteilung der Bundesregierung, veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 30. April  2009, S. 1572


Mai 2009