
BHT zur EU-EntwaldungsverordnungPeteranderl: "Ohne tiefgreifende inhaltliche Änderungen muss die Verordnung komplett gestrichen werden"
24. September 2025
Der Bayerische Handwerkstag (BHT) begrüßt die von der Europäischen Kommission angekündigte Verschiebung der Entwaldungsverordnung (EUDR) für zunächst ein Jahr, fordert aber gleichzeitig tiefgreifende inhaltliche Änderungen. „Sollten diese im Sinne unserer Betriebe nicht umsetzbar sein, muss die Verordnung komplett gestrichen werden. Ein bloßer zeitlicher Aufschub ist zu wenig“, betont BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl.
Die Entwaldungsverordnung sieht aktuell auch für einen in Bayern gefällten Baum oder im Inland produziertes Rindfleisch Prüfpflichten anhand einer in Datenbanken nachverfolgten Geolokalisierung für jeden einzelnen Nicht-KMU-Marktteilnehmer in der kompletten Lieferkette vor. „Diese Dokumentation wird nicht verhindern, dass in Bayern Bäume gefällt werden. Dabei besteht im Freistaat kein relevantes Entwaldungsrisiko. Für Bayerns Handwerksbetriebe bedeuten die Prüfpflichten inklusive Dokumentation aber ein weiteres Stück im ohnehin schon riesigen Bürokratie-Puzzle“, sagt der BHT-Präsident. Das bayerische Handwerk fordert, die Anwendbarkeit der Sorgfaltspflichten für Produkte aus Ländern ohne Entwaldungsrisiko und Prüfpflichten entlang der gesamten Lieferkette komplett aus der Verordnung zu streichen.