E-Government & Bayern
Handwerkskammer für München und Oberbayern

Die digitale Verwaltung ist ein Schlüssel für Bürokratieabbau und Modernisierung althergebrachter Verfahren.Onlinedienste & E-Government

Onlinedienste der Handwerkskammer

Unsere Online-Angebote stellen ein zusätzliches Angebot für unsere Mitgliedsbetriebe, Kursteilnehmer und Lehrlinge dar: Im Kundenportal können Sie sich über Ihre Daten informieren, finden Formulare und Downloads und können unabhängig von Ort und Zeit die wichtigsten Verfahren erledigen. Nutzen Sie außerdem den Upload von Dokumenten, um sicher und vertraulich mit uns zu kommunizieren!

Bereits jetzt finden Sie im exklusiven Kundenbereich Vertragsvorlagen, Betriebsdaten oder die Einträge für Handwerkersuche und Lehrstellenangebote.

Eine Übersicht über unsere Onlinedienste und welche Vorteile Sie erwarten lesen Sie auf www.hwk-muenchen.de/online

Die Handwerkskammer im BayernPortal

Ausgewählte Leistungen und E-Government-Dienste finden Sie auch im BayernPortal. Dort können Sie nach einer einmaligen Registrierung nicht nur mit der Handwerkskammer, sondern mit vielen anderen Behörden, Verwaltungen und Kammern online kommunizieren!

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Das Bayerische E-Government-Gesetz

Das Bayerische E-Government-Gesetz (BayEGovG) wurde am 14. Juli 2015 in den Landtag eingebracht. In der 60. Plenarsitzung des Landtags am 8. Dezember 2015 wurde es angenommen und tritt seit 30. Dezember 2015 schrittweise in Kraft.

Wichtige Meilensteine im Gesetz sind unter anderem das Recht auf elektronische Kommunikation mit der Verwaltung und gleichzeitig - mit Einwilligung des Betroffenen - die Möglichkeit der Verwaltung die abschließende, elektronische Beantwortung zu ermöglichen.

Mit dem Gesetz entfällt der Bedarf nach Einzelregelungen, um elektronische Bescheide, Zeugnisse oder Urkunden flächendeckend anzubieten, die bereits in anderen Fachgebieten, wie z. B. bei der elektronsichen Steuererklärung, geläufig sind.

Darüberhinaus wird die erfolglose qualifizierte elektronische Signatur (qeS) durch neue, praxistaugliche Verfahren ergänzt. Dazu werden überholte Schirftformerfordernissen beseitig, sodass in Zukunft in vielen Fällen ein elektronisches Schreiben zur Antragstellung reicht.

Mit dem E-Government-Gesetz des Bundes wurde es der Handwerkskammer bereits ermöglicht einzelne elektronische Verfahren einzuführen, die bisher auf Grund verschiedener rechtlicher Vorgaben (Schriftformen, Papierformulare) unmöglich waren. 

Unsere geplanten Web-Angebote orientieren sich an einem verbesserten Nutzungsverhalten und leichter Bedienbarkeit. Die Kommunikation und Interaktion mit der Handwerkskammer werden von Zeit und Wegstrecken losgelöst und stehen allen Mitgliedsbetrieben rund um die Uhr zur Verfügung. Das zukünftige Serviceangebot der Handwerkskammer bietet auch online die bewährte, individuelle und flexible Betreuung unserer Betriebe.



Miguel López

Miguel López

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