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Falk Heller / argum.com

Seit 1. August 2022 in KraftNeue Ausbildungsordnung für angehende Zahntechnikerinnen und Zahntechniker

Hintergrund für die Modernisierung der Ausbildungsordnung ist, dass Zahntechniker/-innen neben manuellen Fähigkeiten zunehmend auch digitale Kompetenzen benötigen. Denn in der Zahntechnik schreitet die Digitalisierung voran.

So werden Planungs-, Vermessungs- und Konstruktionsprozesse mittlerweile durch digitale Technologien unterstützt oder ersetzt und auch bei der Fertigung von Kronen und Prothesen werden mit dem PC verbundene Maschinen wie Fräser oder 3-D-Drucker eingesetzt. Weiter haben neue, komplexere Werkstoffe Einfluss auf das Berufsbild.



Das ist neu

Diese Neuerungen im Zahntechnikerhandwerk wurden in der aktuellen Ausbildungsordnung berücksichtigt. Denn eine attraktive und moderne Berufsausbildung in der Zahntechnik ist die zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Entwicklung dieses Handwerks.

Zudem wird die Zwischenprüfung künftig durch eine sogenannte gestreckte Abschlussprüfung abgelöst, die sich in zwei Teile gliedert.

Bestandteil der modernisierten Ausbildungsordnung sind auch die neu gefassten Standardberufsbildpositionen. Diese beschreiben neue, berufsübergreifend geltende Ausbildungsinhalte zu den vier Bereichen „Digitalisierung“, „Nachhaltigkeit“, „Recht“ und „Sicherheit“.

 

Die neue Ausbildungsordnung gilt nur für seit 1. August 2022 beginnende Ausbildungsverhältnisse, aber nicht für Ausbildungsverhältnisse, deren Beginn davor liegt.



 

Die Publikation "Ausbildung gestalten - Zahntechniker / Zahntechnikerin" des Bundesinstituts für Berufsbildung gibt viele Tipps und Umsetzungshilfen für die Praxis.