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Ab 1. August 2019 steigt die Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende und der Zuschuss zur Vergütung während einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung.Höhere Zuschüsse zum Start ins neue Ausbildungsjahr

Rechtzeitig zum Start des Ausbildungsjahres steigt ab 1. August 2019 die Berufsausbildungsbeihilfe der Bundesagentur für Arbeit für Auszubildende und der Zuschuss zur Vergütung während einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung.

Berufsausbildungsbeihilfen (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe (kurz BAB) soll helfen, wirtschaftliche Hürden zu überwinden, die der Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung entgegenstehen und die Mobilität von Lehrlingen steigern. Die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge werden in zwei Stufen angehoben. Zum 1. August 2019 steigt beispielsweise der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen deutlich: von derzeit 622 Euro auf 716 Euro monatlich. Zum 1. August 2020 steigt er nochmals auf 723 Euro pro Monat.

Das Handwerk begrüßt diesen Schritt. Lehrlinge werden nicht nur finanziell entlastet, sondern auch die Antragstellung wird erleichtert, indem die Pauschalen vereinheitlicht und die Freibeträge erhöht werden. Hinzu kommt, dass sich dadurch auch die Bearbeitungszeiten verkürzen dürften.

Tipp

Der Antrag muss rechtzeitig, am besten vor Beginn der Berufsausbildung, bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.

Voraussetzung

Lehrlinge erhalten die Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Lehrlinge über 18 Jahre alt oder verheiratet bzw. in einer Lebenspartnerschaft verbunden oder haben sie mindestens ein Kind, können sie die Berufsausbildungsbeihilfe auch erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt die Berufsausbildungsbeihilfe für die Dauer der Berufsausbildung als Zuschuss.

Wichtig

Bei späterer Antragstellung wird die Berufsausbildungsbeihilfe erst vom Beginn des Monats der Antragstellung an geleistet.

Des Weiteren wird das Ausbildungsgeld für Auszubildende mit Behinderung ab 1. August 2019 erhöht. Auch hier werden die Bedarfssätze zum 1. August 2019 und noch einmal zum 1. August 2020 heraufgesetzt. Weiter steigen auch die Freibeträge für das Einkommen der Eltern an. Das Ausbildungsgeld wird künftig an die Bedarfssatzstruktur der Berufsausbildungsbeihilfe angeglichen.



Einstiegsqualifizierungen

Betriebliche Einstiegsqualifizierungen öffnen Türen in die betriebliche Ausbildung. Sie richten sich an Jugendliche, die noch nicht reif für eine klassische Ausbildung sind. Für Betriebe, die solche Langzeitpraktika zwischen 6 und 12 Monaten anbieten, sind sie eine weitere Option, Talente zu entdecken.

An der vom Arbeitgeber an den Einstiegsqualifizierungs-Praktikanten zu zahlenden Vergütung beteiligt sich die Bundesagentur für Arbeit mit einem monatlichen Zuschuss. Der Zuschuss wurde nun heraufgesetzt: ab 1. August 2019 auf 243 Euro und ab 1. August 2020 auf 247 Euro. Zur Förderung kommt ein pauschalierter Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag von aktuell 121 Euro hinzu.