Prüfungsnummer 7472773-0
Sollte die Prüfung ausgebucht sein, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner.
Die Durchführung der Prüfung und die zugehörige Prüfungsgebühr ergeben sich aus der jeweils aktuellen Prüfungsordnung zur Durchführung von Fortbildungsprüfungen und dem jeweils aktuellen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer für München und Oberbayern.
Bitte nehmen Sie beides vor Ihrer Anmeldung zur Prüfung mit dem hier verlinkten Auszug zur Kenntnis.
Voraussetzungen
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Gesellenprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Kos-metiker/in oder Friseur/in bestanden hat, oder wer im Friseurbereich sowie Kosmetik- oder Make-Up-Bereich mindestens vier Jahre praktisch tätig war.
(2) Abweichend von Abs. 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeug-nissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen er-worben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
(3) Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind bei der Zulassung zur Prüfung zu berücksichtigen.