Prüfungsnummer 7472772-0
Sollte die Prüfung ausgebucht sein, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner.
Die Durchführung der Prüfung und die zugehörige Prüfungsgebühr ergeben sich aus der jeweils aktuellen Prüfungsordnung zur Durchführung von Fortbildungsprüfungen und dem jeweils aktuellen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer für München und Oberbayern.
Bitte nehmen Sie beides vor Ihrer Anmeldung zur Prüfung mit dem hier verlinkten Auszug zur Kenntnis.
Voraussetzungen
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Kosmetiker / Kosmetikerin oder Friseur / Friseurin bestanden hat.
(2) Abweichend vom Abs. 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer im Kosmetikbereich mindestens vier Jahre praktisch tätig war oder durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
(3) Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind bei der Zulassung zur Prüfung zu berücksichtigen (§ 42g HwO).