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Stadtverkehr München

Aktuelle Themen

28.12.2022: Ab 1. Februar 2023Diesel-Fahrverbot in München mit Ausnahmen für das Handwerk

Mit der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans tritt in München ab Februar 2023 ein stufenweises Dieselfahrverbot in Kraft. Dieses betrifft die Umweltzone, die um den Mittleren Ring erweitert wurde. Für das Handwerk gibt es  weitreichende Ausnahmen, die wir für Sie und Ihren Betrieb kompakt zusammengefasst haben.

06.12.2022: Handwerkskammer zur Gebührensenkung für HandwerkerparkausweisePeteranderl: "Weitere Schritte müssen folgen"

"Das ist ein erster Schritt, um den Handwerksbetrieben zu zeigen, dass sie für München wichtig sind. Unter dem Strich bleibt jedoch eine Preiserhöhung auf 360 Euro jährlich, die für unsere Betriebe zur Unzeit kommt", betont Kammerpräsident Franz Xaver Peteranderl.

06.10.2022: Handwerkskammer zu Diesel-Fahrverbot in MünchenPeteranderl: "Handwerk muss unter die angekündigten Ausnahmeregelungen fallen"

"Die Landeshauptstadt hat angekündigt, dauerhafte Ausnahmen zuzulassen, die dem Erhalt des für die Versorgung der Bevölkerung unverzichtbaren Wirtschaftsverkehrs dienen. Ich nehme die Stadtspitze beim Wort, dass das Handwerk unter diese Ausnahmeregelungen fällt", sagt Handwerkskammerpräsident Franz Xaver Peteranderl.

23.03.2022: Peteranderl: "München ist nicht New York"Handwerkskammer zum "Munich Central Park"

"Mit einem Park um einen Teil der Altstadt würde beispielsweise das Hackenviertel komplett vom Verkehr abgeschnitten – mit den entsprechenden Konsequenzen für unsere Handwerksbetriebe, die sich schon jetzt äußerst schwer tun, in die Innenstadt zu fahren um dort zu liefern und zu leisten", lehnt Kammerpräsident Franz Xaver Peteranderl den Vorschlag des BN ab.
 

Stefan Burger

Abteilungsleiter

Telefon 089 5119-247

Fax 089 5119-320

stefan.burger--at--hwk-muenchen.de





Baustellenmeldungen München

Einen Jahresüberblick für 2022 über geplante Baustellen im gesamten Stadtgebiet bietet das Baureferat an dieser Stelle. Die Oberste Baubehörde stellt mit dem Dienst Bayerninfo Informationen zur aktuellen Verkehrslage auf den Autobahnen und Bundesstraßen Bayerns zur Verfügung.

Untenstehend finden Sie aktuelle Baustellenmeldungen der Stadt München mit Angabe der betroffenen Straßenzüge im Stadtgebiet sowie Art und Dauer der Maßnahmen.



Aktuelle Baustellenmeldung vom 25. November 2022

Aktuelle Baustellenmeldung vom 18. November 2022

Aktuelle Baustellenmeldung vom 11. November 2022

Aktuelle Baustellenmeldung vom 21. Oktober 2022

Aktuelle Baustellenmeldung vom 14. Oktober 2022

Aktuelle Baustellenmeldung vom 7. Oktober 2022

Aktuelle Baustellenmeldung vom 30. September 2022

Aktuelle Baustellenmeldung vom 23. September 2022

Aktuelle Baustellenmeldung vom 16. September 2022

Aktuelle Baustellenmeldung vom 9. September 2022

Aktuelle Baustellenmeldung vom 2. September 2022

Aktuelle Baustellenmeldung vom 26. August 2022

Aktuelle Baustellenmeldung vom 12. August 2022

Aktuelle Baustellenmeldung vom 29. Juli 2022

Aktuelle Baustellenmeldung vom 1. Juli 2022

Aktuelle Baustellenmeldung vom 20. Mai 2022

Aktuelle Baustellenmeldung vom 22. April 2022

Aktuelle Baustellenmeldung vom 25. März 2022

 Aktuelle Baustellenmeldung vom 25. Februar 2022

Aktuelle Baustellenmeldung vom 18. Februar 2022

  Aktuelle Baustellenmeldung vom 21. Januar 2022

Aktuelle Baustellenmeldung vom 1. Oktober 2021

Aktuelle Baustellenmeldung vom 30. Juli 2021

Aktuelle Baustellenmeldung vom 4. Juni 2021


Aktuelle Baustellenmeldung vom 26. März 2021

Aktuelle Baustellenmeldung vom 22. Januar 2021


Aktuelle Baustellenmeldung vom 8. September 2020

Aktuelle Baustellenmeldung vom 12. Juni 2020

Aktuelle Baustellenmeldung vom 24. April 2020

Baustellenmeldung vom 17. April 2020

Au: Ohlmüllerstraße| 20. April 2020 bis Herbst 2022 vor Kreuzung Mariahilfplatz nur eine Fahrspur; kein Linksbbiegen in Falkenstraße

Aktuelle Baustellenmeldung vom 3. April 2020

Aktuelle Baustellenmeldung vom 6. März 2020

Baustellenmeldung vom 10. Januar 2020

...und weiterhin aktuell von 2017 bis 2019

Baustellenmeldung vom 18. Oktober 2019
Lehel-Maxvorstadt: Altstadtringtunnel

Baustellenmeldung vom 21.Juni 2019
Laim: Landsberger Straße/Am Knie

Baustellenmeldung vom 3. Mai 2019
Altstadt: Sendlinger-Tor-Platz

Baustellenmeldung vom 12.April 2019
Lehel/Maxvorstadt: Altstadtringtunnel
Isarvorstadt: Bahnhofsplatz

Baustellenmeldung vom 17. August 2018
Laim/Westend: Landsberger Straße

Baustellenmeldung vom 17. Februar 2017
Altstadt: Sendlinger-Tor-Platz

Umweltzone München & Luftreinhalteplan

Hinweis zum Dieselfahrverbot in München ab Februar 2023

Mit der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans tritt ab Februar 2023 ein Dieselfahrverbot in Kraft. Dieses betrifft die Umweltzone, die um den Mittleren Ring erweitert wurde. Für das Handwerk gibt es davon weitreichende Ausnahmen, die wir Ihnen hier in Kürze kompakt zusammenfassen.

Die Landeshauptstadt München informiert auf ihrer Website über das stufenweise eintretende Dieselfahrverbot innerhalb der erweiterten Umweltzone, beantwortet die wichtigsten Fragen auf ihrer Website sowie in den FAQs zum Dieselfahrverbot


Seit 1. Oktober 2012 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Feinstaubplakette in die Umweltzone in München einfahren. Damit ist die Innenstadt auch für Fahrzeuge ohne Plakette und für solche mit gelber und roter  Plakette gesperrt. Wer ohne grüne Plakette in der Innenstadt erwischt wird, egal ob im ruhenden oder fließenden Verkehr, den erwartet ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. 

Die Umweltzone ist deutlich gekennzeichnet. Sie betrifft alle in- und ausländischen PKW, Busse, Wohnmobile und LKW, die in die Münchner Innenstadt fahren möchten. Fahrten auf dem Mittleren Ring sind allerdings nach wie vor erlaubt. 

Für das Handwerk gibt es wieder Ausnahmeregelungen vom Fahrverbot, die für ein Jahr erteilt und unter bestimmten Bedingungen verlängert werden können: Grundvoraussetzung ist jedoch das Vorliegen dieser drei (kumulativen) Voraussetzungen: 

  • Ein Fahrzeug mit gelber Plakette wurde vor dem 1. Oktober 2012, mit roter Plakette vor dem 1. Oktober 2010 oder ein Fahrzeug ohne Feinstaubplakette vor dem 1. Oktober 2008 auf den Antragsteller bzw. die Antragstellerin zugelassen.
  • Sie können nachweisen, dass das betroffene Fahrzeug nicht mit einem Abgasreinigungssystem nachrüstbar ist
  • Sie sind Anwohner oder Gewerbetreibender mit Firmensitz in München oder es handelt sich um Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern oder Dienstleistungen

Einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung können Sie schriftlich per Post  beim Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München bei nebenstehender Adresse einreichen oder oder Sie senden ein Fax an die Nummer 089 233-96090.

Antragsformulare liegen beim Kreisverwaltungsreferat, bei den Bürgerbüros, Bezirksinspektionen und bei der Stadt-Information aus. Sie können das  Antragsformular auch  herunterladen. 

Die Genehmigungsgebühr, die auch dann anfällt, wenn der Antrag förmlich abgelehnt wurde, beträgt für Gewerbetreibende mit Firmensitz in der Umweltzone bei jährlicher Befristung 150 Euro und bei halbjährlicher Befristung 90 Euro. Bei Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern oder Dienstleistungen für einen Monat 60 Euro, für drei Monate 90 Euro, für sechs Monate 150 Euro, für neun Monate 180 Euro und für ein Jahr 200 Euro.

Interview mit Stefan Burger zu Diesel:

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Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München  
Tel 089 233-96090
Fax 089 233-36012

Parklizenzgebiete München

Um die Nutzung des öffentlichen Parkraums im Stadtgebiet zu regulieren, hat die Landeshauptstadt München aktuell 62 Parklizenzgebiete eingerichtet, die sich momentan überwiegend auf die Stadtbezirke innerhalb des Mittleren Rings konzentrieren. Es ist jedoch eine sukzessive Ausweisung neuer Parklizenzzonen über diese Grenze hinaus an den Stellen im Stadtgebiet geplant, wo nicht nur private Stellplätze fehlen, sondern generell ein erheblicher Parkdruck vorherrscht.

Sonderregelungen bestehen in der Altstadt und am Hauptbahnhof.

Die nebenstehende Übersicht der Stadt München gibt einen Überblick. Über die Straßenauskunft der Landeshauptstadt München finden Sie schnell zu Ihrem Parklizenzgebiet.



In den folgenden Stadtbezirken wurden Parklizenzgebiete eingeführt. Nähere Auskünfte entnehmen Sie bitte den jeweiligen Flyern.



1. Stadtbezirk - Lehel
Lehel Nord zwischen Tivolistraße und Prinzregentenstraße
Lehel Mitte zwischen Prinzregentenstraße und Maximilianstraße
Lehel Süd zwischen Maximilianstraße und Zweibrückenstraße


2. Stadtbezirk und Teile des 1. Stadtbezirks - Isarvorstadt, Ludwigvorstadt
Gärtnerplatz zwischen Zweibrückenstraße und Fraunhoferstraße
Glockenbachviertel zwischen Fraunhoferstraße und Kapuzinerstraße
Alter Südfriedhof zwischen Lindwurmstraße und Thalkirchner Straße
Innenstadtklinikum zwischen Landwehrstraße und Lindwurmstraße nördlich
St.-Pauls-Viertel zwischen Bayerstraße und Uhlandstraße
Lindwurmstraße zwischen Kapuzinerstraße und Ruppertstraße
Dreimühlenviertel zwischen Baldeplatz und Bahnlinie


3. Stadtbezirk und Teile des 12. Stadtbezirks - Maxvorstadt
Akademieviertel zwischen Franz-Joseph-Straße und Schellingstraße
Königsplatz zwischen Gabelsbergerstraße und Marsstraße
Karolinenplatz zwischen Arcisstraße und Maximiliansplatz
Marsfeld zwischen Nymphenburger Straße und Arnulfstraße
Pinakotheken zwischen Schellingstraße und Gabelsbergerstraße
Schönfeldviertel zwischen Ludwigstraße und Königinstraße 
TU-Viertel zwischen Augustenstraße und Barer Straße
St.-Benno-Viertel zwischen Dachauer Straße und Nymphenburger Straße
Schleißheimer Straße zwischen Lothstraße und Augustenstraße
Giselastraße zwischen Königinstraße und Leopoldstraße

 

4. und 12. Stadtbezirk- Schwabing
Barbarastraße zwischen Schwere-Reiter-Straße und Infanteriestraße
Winzerer Straße zwischen Ackermannstraße und Schwere-Reiter-Straße
Bayernplatz zwischen Karl-Theodor-Straße und Hohenzollernstraße
Westschwabing zwischen Hohenzollernstraße und Georgenstraße
Clemensstraße zwischen Karl-Theodor-Straße und Herzogstraße
Kölner Platz zwischen Parzivalstraße und Rheinstraße
Schwabing Mitte zwischen Herzogstraße und Franz-Joseph-Straße
Lerchenauer Straße zwischen Winzererstraße und Luitpoldpark
Tristanstraße zwischen Parzivalstraße und Mittlerer Ring
östlich der Leopoldstraße
Alte Heide zwischen Grünecker Straße, Domagk Straße und Ungererstraße
Biederstein zwischen Ungererstraße und Isarring
Potsdamer Straße zwischen Ungererstraße und Leopoldstraße
Altschwabing zwischen Leopoldstraße und Mandlstraße


5. Stadtbezirk - Au/Haidhausen
Kirchenstraße zwischen Einsteinstraße und Wörthstraße
Franzosenviertel zwischen Wörthstraße und Rosenheimer Straße
Franziskanerstraße zwischen Rosenheimer Straße und Gebsattel- bzw. Auerfeldstraße
Klinikviertel zwischen Prinzregentenstraße und Einsteinstraße
Grillparzer Straße zwischen Prinzregentenstraße und Kirchenstraße
Regerplatz zwischen Hochstraße und Ostfriedhof
Au Nord zwischen Zeppelinstraße und nördlich der Hochstraße
Au Süd zwischen Ohlmüllerstraße und Humboldtstraße


6. Stadtbezirk - Sendling
Brudermühlviertel zwischen Wackersberger Straße und Dietramszeller Straße
Karwendelstraße zwischen Albert-Roßhaupter-Straße und Heckenstallerstraße
Margaretenplatz zwischen Jägerwirtstraße und Albert-Roßhaupter-Straße
Untersendling zwischen Lindwurmstraße und Wackersberger Straße
Herzog-Ernst-Platz zwischen  Bahnlinie und Lindwurmstraße
Thalkirchen zwischen Plinganser Straße, Axel-von-Ambesser-Straße, Am Isarkanal und Maria-Einsiedel-Straße


8. Stadtbezirk - Schwanthaler Höhe
Theresienhöhe zwischen Hackerbrücke und Ganghoferstraße mit nördl. Bavariapark
Schwanthalerhöhe zwischen Trappentreustraße und Ganghoferstraße
Ridlerstraße zwischen Trappentreustraße und Ganghoferstraße südlich Kazmairstraße mit westl. Bavariapark
Westend zwischen Ridlerstraße, Barthstraße und Donnersbergerbrücke


9. Stadtbezirk Neuhausen
Albrechtstraße zwischen Kapschstraße und Nymphenburger Straße
Apostelblöcke  zwischen Arnulfstraße, Washingtonstraße, Nibelungenstraße, Lachnerstraße und Renatastraße (Inbetriebnahme am 18.11.2022)

Heßstraße zwischen Leonrodplatz und Lothstraße
Kasernenvietel zwscihen Leonrodstraße und Lazarettstraße
Ebenau zwischen Dom-Pedro-Straße und Dachauer Straße mit Straßen rund um den Rosa-Luxemburg-Platz
Volkartstraße zwischen Dom-Pedro-Straße und Leonrodstraße
St. Vinzenz-Viertel zwischen Nymphenburger Straße und Arnulfstraße

Rotkreuzplatz Nord zwischen Renatastraße und St.-Galler-Straße

Rotkreuzplatz Süd zwischen Wendl-Dietrich-Straße und Richelstraße (Inbetriebnahme am 20.12.2019)   





10. Stadtbezirk Moosach - Borstei
Borstei beidseits der Dachauer Straße




18. Stadtbezirk Giesing
Giesinger  Bahnhof zwischen Chiemgaustraße und Fockensteinstraße (neu ab Dezember 2022)
Schyrenbad zwischen Humboldtstraße und Bahnlinie
Silberhornstraße zwischen Bergstraße und Herzogstand- bzw. Spixstraße
St.-Martins-Platz zwischen Deisenhofener Straße und St.-Martin-Straße
Tegernseer Landstraße zwischen Giesinger Berg und St.-Bonifatius-Straße
Untergiesing zwischen Bahnlinie und Candidstraße
Walchenseeplatz zwischen Herzogstandstraße und Fockensteinstraße (neuer Umgriff ab Dezember 2022)

Schönstraße Nord zwischen Candidstraße und nördlich Oertlinweg              
Schönstraße Süd zwischen  Oertlinweg und nördlich Tierparkstraße

Wettersteinplatz zwischen Isar, Tegernseer Landstraße, Gufidauner Straße, Klausener Straße





Alle PDF-Dokumente entstammen der Website der Stadt München, www.muenchen.de

 

Handwerkerparkausweis

Für bestimmte Berufsgruppen gibt es beim Kreisverwaltungsreferat Ausnahmegenehmigungen für Parkerleichterungen im ruhenden Verkehr. Eine solche Ausnahmegenehmigung besteht auch für Handwerker mit dem Handwerkerparkausweis.

Bis zu drei Fahrzeuge (darunter auch Anhänger) können in eine Ausnahmegenehmigung eingetragen werden . Das bezieht sich allerdings nur auf Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart oder ihrer üblichen Verwendung als Werkstattwagen oder zum Transport von sperrigen Gegenständen geeignet sind (ausgeschlossen sind deswegen z.B. Beispiel Sportwagen, Cabrios und Kleinwagen)

Diese Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfüllt sein:

  • Der Handwerksbetrieb ist in der Handwerksordnung (Anlage A oder B) aufgelistet oder die Tätigkeit ist vergleichbar (Wartungsdienste, Installation von Großgeräten)
  • Der Einsatz des Fahrzeugs als Werkstattwagen oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien ist unbedingt erforderlich


Für die Beantragung bzw. Verlängerung des Parkausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • online Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gewerbeanmeldung
  • Handwerkskarte oder Eintrag in der Handwerksrolle
  • Ausführliche Beschreibung der Tätigkeit
  • Pro Fahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit den technischen Daten des Fahrzeugs

Die Stadt München informiert auf Ihrer Website über alle Details bei der Beantragung, Bearbeitungsdauer, Verlustfall etc.

Hinweis zur Absenkung der Lizengebühr auf 360 Euro/p.a. ab Januar 2023

 Der Stadtrat hat am 21. Dezember 2022 beschlossen,  die Parklizenzgebühren für Handwerk, Gewerbe und selbständige Freiberufler*innen von 720 auf 360 Euro pro Jahr zu senken und damit um die Hälfte zu reduzieren. Die Reduzierung gilt ab dem 1. Januar 2023. Bereits für 720 Euro erworbene Parklizenzen werden kostenfrei um ein Jahr verlängert.
Untenstehende Tabelle wird aktualisiert sobald die Preistabelle durch die Stadt korrigiert wurde.


Gebühren für  die Beantragung und Verlängerung des Handwerkerparkausweises

Für den ersten Parkausweis

Gültigkeit 3 Monate€180
Gültigkeit 6 Monate€360
Gültigkeit 1 Jahr€720

Bei Antrag für mehrere Parkausweise gleichzeitig, für jeden weiteren

Gültigkeit 3 Monate€165
Gültigkeit 6 Monate€345
Gültigkeit 1 Jahr€705

 Bitte beachten Sie: Die ermäßigte Gebühr ist nur möglich, wenn mehrere Anträge gleichzeitig gestellt werden und sich damit der Verwaltungsaufwand  verringert!

Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverfahren
Implerstraße 13
81371 München
Tel: 089 115, Fax: 089 233-44111, E-Mail: parkausweise.kvr@muenchen.de


 Hinweis

Bei jeder Benutzung des Handwerkerparkausweises muss ein Nachweis über den konkreten Aufenthaltsort (Muster "Arbeitsstättennachweis") gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt werden