Prüfungsinformation Kaufmann/frau für Büromanagement
Abschlussprüfung
Für Ausbildungsverträge ab dem 1. August 2025 gilt eine geänderte Ausbildungsordnung. Es wurden strukturelle sowie redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Bei den berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, den Wahlqualifikationen sowie den Prüfungsvorgaben ergeben sich jedoch keine inhaltlichen Änderungen.
Die Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Büromanagement besteht aus zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen. Der erste Prüfungsteil findet etwa zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt. Er kann nicht eigenständig wiederholt werden, da er ein Teil der Gesamtprüfung ist. Über seine Leistungen im Teil 1 der Abschlussprüfung wird der Prüfling informiert. Der zweite Teil der Prüfung erfolgt am Ende der Ausbildungszeit. Das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung setzt sich aus den gewichteten Ergebnissen aller Prüfungsbereiche zusammen.
Teil 1 der Abschlussprüfung als Kaufmann/frau für Büromanagement
Der Teil 1 der Abschlussprüfung besteht aus dem Prüfungsbereich "Informationstechnisches Büromanagement". In 120 Minuten müssen berufstypische Aufgaben schriftlich computergestützt bearbeitet werden. Die Teil-1-Prüfung findet zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt. Daraus ergeben sich folgende Prüfungstermine:
Dauer der Ausbildung | Ausbildungsbeginn | |
| 2. April bis 1. Oktober | 2. Oktober bis 1. April | |
| 36 Monate | Frühjahr | Herbst |
| 30 Monate | Frühjahr | Herbst |
| 24 Monate | Herbst | Frühjahr |
Teil 2 der Abschlussprüfung als Kaufmann/frau für Büromanagement
Der Teil 2 der Abschlussprüfung umfasst die Prüfungsbereiche "Kundenbeziehungsprozesse" (150 Minuten), "Fachaufgabe in der Wahlqualifikation" (ca. 20 Minuten) sowie "Wirtschafts- und Sozialkunde" (60 Minuten). Es müssen berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeitet und ein fallbezogenes Fachgespräch geführt werden.
Ein Prüfungskatalog des Fachausschusses für die Aufgabenerstellung informiert über die möglichen Inhalte Abschlussprüfung in den Prüfungsbereichen Informationstechnisches Büromanagement (Teil 1) sowie Kundenbeziehungsprozesse und Wirtschafts- und Sozialkunde (Teil 2). Eine Online-Bestellung ist möglich über den U-Form-Online-Shop.
Zur Vorbreitung auf die Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 sind verschiedene Musteraufgaben verfügbar. Diese können auf den Seiten der Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AkA) abgerufen werden: ihk-aka.de
Bitte beachten Sie: Im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer für München und Oberbayern ist eine Online‑Einsicht die Prüfungsergebnisse nicht möglich. Prüflinge, deren Ausbildungsverträge bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern eingetragen sind, können die entsprechenden Schreiben jedoch nach vorheriger Registrierung und Freischaltung im Kundenportal abrufen.
Upload elektronische Ausbildungsnachweise (Berichtsheft)
Elektronisch geführte Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) müssen bis spätestens vor dem Tag der Prüfung der Fachaufgabe in der Wahlqualifikation (Fachgespräch) per Dateiupload übermittelt werden. Über den Link rechts können Sie die Datei hochladen.
Bitte beachten Sie dabei die Vorgaben für die Datei:
- Alle Tages- oder Wochenberichte sind chronologisch sortiert und in einer Datei zusammengeführt.
- Dateiformat: .PDF
- Dateiname: „Prüflingsnummer_Ausbildungsnachweis.pdf“ (Beispiel: 20123_Ausbildungsnachweis.pdf)
- Dateigröße < 10 MB
Prüfungsvorbereitung
Materialien zum Beruf und zur Prüfungsvorbereitung erhalten Sie bei:
U-Form-Verlag
Hermann Ullrich GmbH & Co. KG
Cronenberger Straße 58
42651 Solingen
Telefon: 0212 22207-0
Telefax: 0212 22207-63
Internet: www.u-form-shop.de
Hinweise zu den Prüfungsaufgaben finden Sie bei der Aufgabenstelle für kaufmännische Zwischenprüfungen (AKA) in Nürnberg.
Beachten Sie auch die Lehrlingskurse in unseren Bildungszentren.
Hinweise zum Beruf "Kaufmann/frau für Büromanagement"
Der Ausbildungsberuf Kaufmann/frau für Büromanagement hat die alten Berufe Bürokaufmann/frau, Kaufmann/frau für Bürokommunikation sowie Fachangestellte/r für Bürokommunikation abgelöst.
Ausbildungsvertrag
Bei Abschluss des Ausbildungsvertrages müssen bereits die beiden Wahlqualifikationen festgelegt werden. Eine nachträgliche Änderung einzelner Wahlqualifikationen ist spätestens bis zur Anmeldung von Teil 2 zur Gesellenprüfung möglich. Dies ist eine Vertragsänderung und muss schriftlich bei der Handwerkskammer eingereicht werden.
Berufsschule
In der Sprengelliste finden Sie die für Ihren Betriebssitz zuständige Berufsschule. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Anmeldung oder zum Unterricht direkt an die angegebene Schule.