ReformMit Bedacht handeln bei der Erbschaftsteuer
22. Januar 2026 – Statement von Präsident Peteranderl
„Bei einer erneuten Reform der Erbschaftsteuer gilt eine klare Reihenfolge: Zunächst muss das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden, erst danach sollte eine Reform erarbeitet werden, die sämtliche Auswirkungen, vor allem auf die mittelständische Wirtschaft, angemessen berücksichtigt. Undurchdachte Schnellschüsse zum jetzigen Zeitpunkt sind fehl am Platz“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern, Franz Xaver Peteranderl.
Für das Handwerk ist klar, dass das Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer zwingend einer Sonderbehandlung bedarf. Nur eine möglichst umfängliche Verschonung kann die Leistungsfähigkeit und oft auch Fortbestand und Existenz des Betriebes gewährleisten. Davon hängen nicht zuletzt die Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie die Durchführbarkeit von Investitionen und Innovationen ab.
Der deutliche Abbau der Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer im kürzlich vorgelegten Konzept der SPD ist daher abzulehnen. Familiengeführte Handwerksbetriebe binden ihr Vermögen in hohem Maße in produktive Substanz wie Betriebsgrundstücke, Werkstätten, Maschinen und Fahrzeuge. Der im Konzept vorgesehene Freibetrag von 5 Millionen Euro ist dabei selbst in kleineren Unternehmen schnell überschritten. In einigen Gewerken erreichen allein die Investitionskosten für Maschinen bereits heute ein erhebliches Niveau: Insbesondere automatisierte Systeme und vernetzte Anlagen – etwa CNC-Bearbeitungszentren, komplexe Fertigungsanlagen oder digital gesteuerte Produktionslinien – bewegen sich nicht selten im mittleren sechsstelligen Eurobereich. Hinzu kommen Betriebsgrundstücke und Immobilien, die insbesondere in guten oder innerstädtischen Lagen den vorgesehenen Freibetrag von fünf Millionen Euro auch in kleineren Betrieben rasch erreichen oder überschreiten können.
Auch die vorgesehenen Steuerstundungen bringen keine dauerhafte Entlastung der Betriebe, da die höhere Belastung bleibt und nur die Bezahlung zeitlich gestreckt wird. Auch dass das bisher zentrale Argument der Sicherung von Arbeitsplätzen nur noch bei der Ausweitung der Stundung eine Rolle spielen soll, setzt ein falsches Signal.
Das Handwerk fordert deshalb, dass zunächst das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgewartet wird und dann eine Lösung gefunden werden muss, die den Fortbestand und die Leistungsfähigkeit gerade der Familienunternehmen sichert.