Innovation im Handwerk: Von der Idee bis zur Markteinführung

Sie haben eine innovative Idee für Ihren Handwerksbetrieb und möchten wissen, ob sie wirtschaftlich erfolgreich sein kann?

Wir begleiten Mitgliedsbetriebe in München und Oberbayern Schritt für Schritt – von der ersten Bewertung über Schutzrechte und Finanzierung bis hin zur erfolgreichen Vermarktung Ihrer Innovation. Profitieren Sie von praxisnaher Beratung, einem starken Netzwerk und konkreten Lösungen für kleine und mittlere Handwerksbetriebe.



Idee bewerten – Lohnt sich meine Innovation?

 Eine gute Idee allein reicht nicht – entscheidend ist, ob sie technisch umsetzbar und wirtschaftlich tragfähig ist.

1. Ist meine Idee (technisch) machbar?
2. Welches Alleinstellungsmerkmal hat sie?
3. Bietet die Idee meiner Zielgruppe einen Mehrwert?
4. Welche Wettbewerber gibt es? Bzw. Was ist der Stand der Technik?
5. Welche Chancen und Risiken bietet die Idee?
6. Können Schutzrechte angemeldet werden oder werden fremde verletzt?
7. Wo und wie groß ist der Markt?
8. Welche Marktanteile kann ich mittel- und langfristig erreichen?
9. Wer sind meine Pilotkunden bzw. Lizenznehmer?
10. Habe ich die nötigen Kompetenzen?
11. Welche Entwicklungs-/ Geschäftspartner benötige ich?
12. Wie groß ist der Kapitalbedarf für Entwicklung und Vermarktung?
13. Wie möchte ich die Markteinführung gestalten?
14. Wie finanziere ich das Vorhaben?
 

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Innovation realistisch einzuschätzen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Wir helfen Ihnen bei der strukturierten Analyse, Marktrecherche und der Erstellung eines ersten Businessplans.





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Lässt sich meine Idee schützen?

Falls Ihre Idee eine neue, technische Erfindung beinhaltet, lässt sich außerdem ein Gebrauchsmuster oder Patent anmelden. Damit sind Sie vor Nachahmern geschützt und haben zusätzliche Möglichkeiten bei der Bewerbung und Vermarktung Ihres Produkts. Zum Beispiel können Sie Lizenzen zur Herstellung und Vertrieb Ihres Produkts vergeben. Auch die Eintragung eines Markennamens oder Designs ist möglich.

Wir unterstützen Sie mit einer Erstorientierung und Patentrecherche. Darüber hinaus bieten wir eine einstündige, kostenfreie Erfindererstberatung mit einem Patentanwalt oder Patenanwältin an, in der Sie eine fachliche Einschätzung Ihrer Idee erhalten.





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Entwicklung und Vertrieb - allein oder mit Partnern?

Wer Produkte allein entwickelt und vermarktet, bleibt unabhängig und benötigt keine Kooperations- oder Lizenzverträge. Bei größeren Innovationsvorhaben reicht jedoch das eigene Know-how und Netzwerk oft nicht aus. Externe Partner können fehlendes technisches Wissen sowie wichtige Markt- und Vertriebskontakte beisteuern.

Technologische Lösungen sind häufig bereits bei Forschungseinrichtungen oder Unternehmen vorhanden oder lassen sich dort schneller entwickeln. Noch entscheidender für den Erfolg sind deren Vertriebskanäle und Geschäftskontakte. Die Partnersuche sollte möglichst vor der Prototypenentwicklung abgeschlossen sein, damit Partner frühzeitig eingebunden werden können.
Im Verlauf von Verhandlungen ist es meist notwendig, vertrauliche Informationen offenzulegen. Daher sollten idealerweise bereits Schutzrechte (z. B. Patente) angemeldet sein. Zusätzlich ist eine Vertraulichkeitsvereinbarung ratsam, um die Nutzung und Weitergabe sensibler Informationen zu verhindern.
 Mit Partnern sollte klar vereinbart werden, wer welche Beiträge zur Entwicklung und Vermarktung leistet und wie Gewinne verteilt werden. Dies wird in Kooperations-, Know-how- oder Lizenzverträgen geregelt. Bei exklusiven Lizenzverträgen ist sorgfältig zu prüfen, ob der Partner eine starke Marktposition hat. Häufig sind eingeschränkte Lizenzen (z. B. nach Region oder Anwendung) sinnvoller, da sie zusätzliche Vermarktungschancen offenhalten.

Wir haben über die Jahre ein großes Netzwerk aufgebaut und können Ihnen bei der Suche nach möglichen Partnern aus Forschung und Industrie behilflich sein.





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Innovationen finanzieren. Was macht Sinn?

Eine erste Abschätzung des Kapitalbedarfs erfolgt im Geschäftsplan. Sobald feststeht, ob und mit welchen Partnern das Projekt umgesetzt wird, lässt sich der konkrete Finanzierungsbedarf bestimmen – etwa durch Eigenmittel, Darlehen, Risikokapital sowie öffentliche Fördermittel wie Zuschüsse.

Für Innovationsvorhaben bieten viele Banken spezielle Kreditkonditionen an. Förderbanken wie die LfA Bayern unterstützen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit Darlehen zur Gründung, Erweiterung oder Modernisierung sowie zur Finanzierung technologischer Entwicklungen. Häufig übernehmen sie auch die wirtschaftliche Prüfung von Projekten.
Da Forschung und Entwicklung, insbesondere bei Prototypen oder neuen Technologien, sehr kostenintensiv sein können, stellen Bund und Länder verschiedene Förderprogramme bereit. Diese umfassen zinsgünstige Darlehen sowie Zuschüsse und sollen das Risiko reduzieren und Innovationen fördern.


Fördermittel müssen rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten beantragt werden, da oft keine rückwirkende Förderung möglich ist.


Zu Projektbeginn sollten zudem Zeit-, Meilenstein- und Kostenpläne erstellt werden. Meilensteine definieren konkrete Ziele und dienen als Grundlage für Entscheidungen über den weiteren Projektverlauf.

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Wie plant man die Markteinführung richtig?

In dieser Phase entscheidet sich, ob das Innovationsvorhaben den gewünschten „Return on Investment“ erzielt. Voraussetzung ist eine gründliche Vorbereitung: Marktkenntnisse sowie erste Kontakte oder Vereinbarungen mit Pilotkunden, Vertriebspartnern oder Lizenznehmern sollten bereits bestehen. Zudem ist eine realistische Planung von Zeit- und Kapitalbedarf entscheidend.

Neben klassischen Marketingmaßnahmen wie Werbung oder Messeauftritten bieten Innovationen zusätzliche Möglichkeiten zur Sichtbarkeit. Fachartikel, Konferenzbeiträge oder Medienberichte können die neue Technologie bekannt machen. Auch die Teilnahme an Innovationswettbewerben und das Gewinnen von Preisen stärken die Marktposition und dienen als indirektes Marketing.
Vorhandene Patente oder Gebrauchsmuster können aktiv zur Lizenzvergabe genutzt werden. Idealerweise bestehen bereits Kontakte zu potenziellen Lizenznehmern. Andernfalls sollten geeignete Unternehmen identifiziert und gezielt angesprochen werden.

Zur Vermarktung empfiehlt sich ein prägnantes Exposé, das Alleinstellungsmerkmale und Marktpotenzial klar darstellt. Ergänzend können Online-Plattformen und Datenbanken genutzt werden, um Produkte oder Schutzrechte einem breiteren Kreis potenzieller Lizenznehmer anzubieten.

Die Handwerkskammer bietet insbesondere kleinen Handwerksbetrieben in Zusammenarbeit mit Bayern Innovativ und dem bayrischen Wirtschaftsministerium Gemeinschaftsstände zu vergünstigten Konditionen auf internationalen High Tech Messen an, um ihre innovativen Produkte vorzustellen.



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Ansprechpersonen

Ana Schneider

Technologie- und Innovationsberatung

Telefon 089 5119-272

ana.schneider--at--hwk-muenchen.de

 

Georg Räß

Technologie- und Innovationsberatung

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Hinweis: Diese Stelle gehört zum Beratungsnetzwerk im Handwerk und wird als „Berater für Innovation und Technologie“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) gefördert.