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Förderprogramme nutzen

Wir informieren Sie gerne über geeignete Förderprogramme für Ihr Innovations- oder Digitalisierungsvorhaben.

Eine Übersicht der Förderprogramme für kleine und mittelgroße Handwerksbetriebe gegliedert nach der Entwicklungstufe bzw. Zielsetzung finden Sie in der folgenden Aufstellung:





Innovation

Machbarkeits- und Potentialanalyse

Die Forschungszulage eigenet sich für Handwerksbetriebe und KMU, die neue Produkte, Verfahren oder technische Lösungen entwickeln oder bestehende wesentlich verbessern wollen. Handwerksbetriebe können sich einen Teil ihrer Ausgaben für Entwicklungstätigkeiten über die Forschungszulage vom Staat (auch nachträglich) erstatten lassen. Das heißt Unternehmen können mit der Forschungszulage bis zu vier Jahre rückwirkend eine steuerliche Entlastung für bereits entstandene FuE-Aufwendungen erhalten. Gefördert werden sowohl eigene Entwicklungsarbeiten als auch Forschungsaufträge an externe Dienstleister, sofern das Vorhaben einer anerkannten F&E-Tätigkeit zugeordnet werden kann.

Förderfähig sind Personalkosten innerhalb des Entwicklungsprojektes, Eigenleistungen von Unternehmer/Innen sowie 70 % der Kosten für Auftragsforschung. Seit 2026 können zudem bestimmte Gemein- und Betriebskosten pauschal berücksichtigt werden.

Für KMU beträgt die Förderung 35 % der förderfähigen Aufwendungen.
Der Innovationsgutschein Bayern unterstützt Handwerksbetriebe bis 50 Beschäftigte mit Niederlassung in Bayern bei der Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Gefördert werden externe Entwicklungsleistungen wie Machbarkeitsstudien, Konstruktionsarbeiten, Prototypenbau oder Produkttests.

Voraussetzung ist, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde.

Der Innovationsgutschein Standard fördert externe Entwicklungsleistungen mit grundsätzlich 40 % Zuschuss, der je nach Unternehmensgröße, Standort oder Beteiligung einer Hochschule auf bis zu 60 % steigen kann. Die maximal zuwendungsfähigen Kosten sind 38.000 Euro (entspricht 22.800 Euro Zuschuss bei 60 % Förderquote)

Für größere und anspruchsvollere Vorhaben steht der Innovationsgutschein Spezial mit einem Fördersatz von 50 % zur Verfügung. Die maximal zuwendungsfähigen Kosten betragen 99.500 Euro (entspricht max. 49.750 Euro Zuschuss bei 50% Förderquote)

Das Programm wurde bis 31.12.2029 verlängert. Pro Unternehmen können innerhalb von 36 Monaten bis zu vier Innovationsgutscheine bewilligt werden.
Das ZIM ist das wichtigste Innovationsförderprogramm des Bundes für KMU. Es unterstützt die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen und eignet sich besonders für größere und anspruchsvollere Entwicklungsprojekte. Die Antragstellung ist jedoch aufwendiger als beispielsweise beim Innovationsgutschein. Ein wesentlicher Vorteil: Auch eigene Entwicklungsleistungen und Personalkosten sind förderfähig.

Voraussetzung ist, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde.

Gefördert werden sowohl Einzelprojekte als auch Kooperationsprojekte mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen. Die Zuschüsse für KMU liegen je nach Unternehmensgröße und Projektart typischerweise bei 35 % bis 45 %, in bestimmten Fällen auch darüber. Die maximal förderfähigen Projektkosten betragen bis zu 690.000 Euro bei Einzelprojekten bzw. bis zu 560.000 Euro je KMU-Teilprojekt in Kooperationsvorhaben. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Durchführbarkeitsstudien sowie Leistungen zur Markteinführung gefördert werden.
Das IGP ist besonders für Handwerksbetriebe geeignet, die innovative Geschäftsmodelle, Dienstleistungen oder digitale Lösungen entwickeln möchten und deren Innovation nicht primär auf neuer Technologie, sondern auf einem neuartigen Nutzen oder Ansatz basiert. Im Fokus stehen beispielsweise neue Geschäftsmodelle, Dienstleistungen, digitale Anwendungen, Organisationsformen sowie soziale oder nachhaltige Innovationen.

Die Förderung erfolgt im Rahmen von mehrmals jährlich veröffentlichten Ausschreibungen (Calls), die auf spezifische Themen ausgerichtet sind. Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde.

Gefördert werden sowohl Machbarkeitsprojekte zur Erprobung neuer Ideen als auch Marktreifeprojekte zur Weiterentwicklung bis zur Markteinführung. Die Förderquote liegt je nach Unternehmensgröße bei bis zu 70 % bzw. 55 %, die möglichen Zuschüsse bei bis zu 150.000 Euro bzw. 600.000 Euro pro Projektverbund.

Das Antragsverfahren ist mehrstufig: Nach Einreichung einer Projektskizze werden ausgewählte Vorhaben zur weiteren Antragstellung eingeladen.

Schutzrechte anmelden

Mit WIPANO unterstützt der Bund kleine und mittlere Unternehmen dabei, erstmals Patente oder Gebrauchsmuster anzumelden und wirtschaftlich zu verwerten. Das Programm richtet sich an Unternehmen, die in den letzten drei Jahren noch keine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung vorgenommen haben.

Gefördert werden vor allem die Kosten für Patentrecherchen, Schutzrechtsberatung, Patentanwälte, Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen sowie internationale Anmeldestrategien. Darüber hinaus können auch Maßnahmen zur Verwertung gefördert werden, beispielsweise Marktanalysen, Markenanmeldungen, Prototypenbau, Messeauftritte oder Lizenzierungsaktivitäten.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten. Die maximale Förderung beträgt 10.000 Euro für die Patentierung (Modul 1) und zusätzlich 6.000 Euro für Verwertungsmaßnahmen (Modul 2).
Der KMU-Fonds der EU unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, Marken, Designs, Patente und andere Schutzrechte anzumelden und ihr geistiges Eigentum abzusichern. Die Förderung erfolgt als Kostenerstattung für Schutzrechtsaktivitäten.

Je nach Schutzrecht werden 50 % bis 90 % der Kosten erstattet. Gefördert werden unter anderem: IP-Scan (Schutzrechtsstrategie): bis zu 90 % Zuschuss, in Deutschland aktuell bis zu rund 1.440 Euro. Marken- und Designanmeldungen: bis zu 75 % der Gebühren, maximal 700 Euro. Patente: Erstattung förderfähiger Kosten für Patentrecherchen, Patentanmeldungen und patentbezogene Beratungsleistungen von insgesamt bis zu 3.500 Euro je Unternehmen.

Die Förderung erfolgt über Gutscheine, die vor der jeweiligen Maßnahme beantragt werden müssen. Die Mittel werden nach dem Prinzip„First come, first served“ vergeben.

Protoytyp / Demonstrator  entwickeln

Das BayTP+ unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren und wissensbasierter Dienstleistungen – von der ersten Idee bis zum funktionsfähigen Prototypen.

Förderfähig sind insbesondere Personalkosten, Fremdleistungen wie Auftragsforschung sowie bestimmte Sachkosten im Rahmen von Entwicklungsprojekten. Das Vorhaben muss der experimentellen Entwicklung zugeordnet werden können. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderquote beträgt grundsätzlich 25 % der förderfähigen Kosten und erhöht sich für kleine Unternehmen auf bis zu 45 % sowie für mittlere Unternehmen auf bis zu 35 %.

Besonders geeignet für Unternehmen, die ein technologisch anspruchsvolles Produkt oder Verfahren bis zum Prototyp entwickeln möchten und dabei auch ihre eigenen Entwicklungs- und Personalkosten fördern lassen wollen.

Einordnung: Das BayTP+ liegt hinsichtlich Projektgröße und Antragsaufwand zwischen Forschungszulage und ZIM. Es eignet sich für größere Entwicklungsprojekte als der Innovationsgutschein, ist aber in der Regel weniger komplex als ein ZIM-Förderprojekt.
Die Forschungszulage eigenet sich für Handwerksbetriebe und KMU, die neue Produkte, Verfahren oder technische Lösungen entwickeln oder bestehende wesentlich verbessern wollen. Handwerksbetriebe können sich einen Teil ihrer Ausgaben für Entwicklungstätigkeiten über die Forschungszulage vom Staat (auch nachträglich) erstatten lassen. Das heißt Unternehmen können mit der Forschungszulage bis zu vier Jahre rückwirkend eine steuerliche Entlastung für bereits entstandene FuE-Aufwendungen erhalten. Gefördert werden sowohl eigene Entwicklungsarbeiten als auch Forschungsaufträge an externe Dienstleister, sofern das Vorhaben einer anerkannten F&E-Tätigkeit zugeordnet werden kann.

Förderfähig sind Personalkosten innerhalb des Entwicklungsprojektes, Eigenleistungen von Unternehmer/Innen sowie 70 % der Kosten für Auftragsforschung. Seit 2026 können zudem bestimmte Gemein- und Betriebskosten pauschal berücksichtigt werden.

Für KMU beträgt die Förderung 35 % der förderfähigen Aufwendungen.
Der Innovationsgutschein Bayern unterstützt Handwerksbetriebe bis 50 Beschäftigte mit Niederlassung in Bayern bei der Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Gefördert werden externe Entwicklungsleistungen wie Machbarkeitsstudien, Konstruktionsarbeiten, Prototypenbau oder Produkttests.

Voraussetzung ist, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde.

Der Innovationsgutschein Standard fördert externe Entwicklungsleistungen mit grundsätzlich 40 % Zuschuss, der je nach Unternehmensgröße, Standort oder Beteiligung einer Hochschule auf bis zu 60 % steigen kann. Die maximal zuwendungsfähigen Kosten sind 38.000 Euro (entspricht 22.800 Euro Zuschuss bei 60 % Förderquote)

Für größere und anspruchsvollere Vorhaben steht der Innovationsgutschein Spezial mit einem Fördersatz von 50 % zur Verfügung. Die maximal zuwendungsfähigen Kosten betragen 99.500 Euro (entspricht max. 49.750 Euro Zuschuss bei 50% Förderquote)

Das Programm wurde bis 31.12.2029 verlängert. Pro Unternehmen können innerhalb von 36 Monaten bis zu vier Innovationsgutscheine bewilligt werden.
Das ZIM ist das wichtigste Innovationsförderprogramm des Bundes für KMU. Es unterstützt die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen und eignet sich besonders für größere und anspruchsvollere Entwicklungsprojekte. Die Antragstellung ist jedoch aufwendiger als beispielsweise beim Innovationsgutschein. Ein wesentlicher Vorteil: Auch eigene Entwicklungsleistungen und Personalkosten sind förderfähig.

Voraussetzung ist, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde.

Gefördert werden sowohl Einzelprojekte als auch Kooperationsprojekte mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen. Die Zuschüsse für KMU liegen je nach Unternehmensgröße und Projektart typischerweise bei 35 % bis 45 %, in bestimmten Fällen auch darüber. Die maximal förderfähigen Projektkosten betragen bis zu 690.000 Euro bei Einzelprojekten bzw. bis zu 560.000 Euro je KMU-Teilprojekt in Kooperationsvorhaben. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Durchführbarkeitsstudien sowie Leistungen zur Markteinführung gefördert werden.

Markteinführung und Messeauftritt

Das IGP ist besonders für Handwerksbetriebe geeignet, die innovative Geschäftsmodelle, Dienstleistungen oder digitale Lösungen entwickeln möchten und deren Innovation nicht primär auf neuer Technologie, sondern auf einem neuartigen Nutzen oder Ansatz basiert. Im Fokus stehen beispielsweise neue Geschäftsmodelle, Dienstleistungen, digitale Anwendungen, Organisationsformen sowie soziale oder nachhaltige Innovationen.

Die Förderung erfolgt im Rahmen von mehrmals jährlich veröffentlichten Ausschreibungen (Calls), die auf spezifische Themen ausgerichtet sind. Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde.

Gefördert werden sowohl Machbarkeitsprojekte zur Erprobung neuer Ideen als auch Marktreifeprojekte zur Weiterentwicklung bis zur Markteinführung. Die Förderquote liegt je nach Unternehmensgröße bei bis zu 70 % bzw. 55 %, die möglichen Zuschüsse bei bis zu 150.000 Euro bzw. 600.000 Euro pro Projektverbund.

Das Antragsverfahren ist mehrstufig: Nach Einreichung einer Projektskizze werden ausgewählte Vorhaben zur weiteren Antragstellung eingeladen.

Die Handwerkskammer unterstützt Sie bei der Planung von Messeteilnahmen und bei der Bewerbung zur Teilnahme an geförderten Gemeinschaftsständen von Bund und Land. So erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre innovativen Lösungen zu vergünstigten Konditionen auf internationalen Messen in Deutschland zu präsentieren.

Mehr erfahren unter Bayern Innovativ




 

Kostenfreie Förderberatung Innovation

Georg Räß

Technologie- und Innovationsberatung

Telefon 089 5119-268

georg.raess--at--hwk-muenchen.de

Ana Schneider

Technologie- und Innovationsberatung

Telefon 089 5119-272

ana.schneider--at--hwk-muenchen.de

Digitalisierung und KI

Branchensoftware einführen

Der Digitalbonus Bayern unterstützt kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie bei Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Gefördert werden insbesondere Leistungen externer Anbieter einschließlich der erforderlichen Software und ihrer Implementierung.

Der Digitalbonus Standard richtet sich an klassische Digitalisierungs- und IT-Sicherheitsprojekte, beispielsweise die Einführung neuer digitaler Prozesse, betrieblicher Softwarelösungen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersecurity. Die Förderung beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 7.500 Euro Zuschuss.

Lösung zur intelligenten Datenanalyse oder KI einführen 

Der Digitalbonus Bayern unterstützt kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie bei Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Gefördert werden insbesondere Leistungen externer Anbieter einschließlich der erforderlichen Software und ihrer Implementierung.

Der Digitalbonus Plus ist für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt vorgesehen. Dazu zählen insbesondere Projekte mit Künstlicher Intelligenz (KI), intelligenter Robotik, digitalen Zwillingen oder modernen Simulationstechniken. Auch hier beträgt die Förderung bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, der Zuschuss kann jedoch bis zu 30.000 Euro erreichen.

Neuartige Software/ KI-Lösung entwickeln

Die Forschungszulage eigenet sich für Handwerksbetriebe und KMU, die neue Produkte, Verfahren oder technische Lösungen entwickeln oder bestehende wesentlich verbessern wollen. Handwerksbetriebe können sich einen Teil ihrer Ausgaben für Entwicklungstätigkeiten über die Forschungszulage vom Staat (auch nachträglich) erstatten lassen. Das heißt Unternehmen können mit der Forschungszulage bis zu vier Jahre rückwirkend eine steuerliche Entlastung für bereits entstandene FuE-Aufwendungen erhalten. Gefördert werden sowohl eigene Entwicklungsarbeiten als auch Forschungsaufträge an externe Dienstleister, sofern das Vorhaben einer anerkannten F&E-Tätigkeit zugeordnet werden kann.

Förderfähig sind Personalkosten innerhalb des Entwicklungsprojektes, Eigenleistungen von Unternehmer/Innen sowie 70 % der Kosten für Auftragsforschung. Seit 2026 können zudem bestimmte Gemein- und Betriebskosten pauschal berücksichtigt werden.

Für KMU beträgt die Förderung 35 % der förderfähigen Aufwendungen.
Der Innovationsgutschein Bayern unterstützt Handwerksbetriebe bis 50 Beschäftigte mit Niederlassung in Bayern bei der Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Gefördert werden externe Entwicklungsleistungen wie Machbarkeitsstudien, Konstruktionsarbeiten, Prototypenbau oder Produkttests.

Voraussetzung ist, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde.

Der Innovationsgutschein Standard fördert externe Entwicklungsleistungen mit grundsätzlich 40 % Zuschuss, der je nach Unternehmensgröße, Standort oder Beteiligung einer Hochschule auf bis zu 60 % steigen kann. Die maximal zuwendungsfähigen Kosten sind 38.000 Euro (entspricht 22.800 Euro Zuschuss bei 60 % Förderquote)

Für größere und anspruchsvollere Vorhaben steht der Innovationsgutschein Spezial mit einem Fördersatz von 50 % zur Verfügung. Die maximal zuwendungsfähigen Kosten betragen 99.500 Euro (entspricht max. 49.750 Euro Zuschuss bei 50% Förderquote)

Das Programm wurde bis 31.12.2029 verlängert. Pro Unternehmen können innerhalb von 36 Monaten bis zu vier Innovationsgutscheine bewilligt werden.
Das ZIM ist das wichtigste Innovationsförderprogramm des Bundes für KMU. Es unterstützt die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen und eignet sich besonders für größere und anspruchsvollere Entwicklungsprojekte. Die Antragstellung ist jedoch aufwendiger als beispielsweise beim Innovationsgutschein. Ein wesentlicher Vorteil: Auch eigene Entwicklungsleistungen und Personalkosten sind förderfähig.

Voraussetzung ist, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde.

Gefördert werden sowohl Einzelprojekte als auch Kooperationsprojekte mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen. Die Zuschüsse für KMU liegen je nach Unternehmensgröße und Projektart typischerweise bei 35 % bis 45 %, in bestimmten Fällen auch darüber. Die maximal förderfähigen Projektkosten betragen bis zu 690.000 Euro bei Einzelprojekten bzw. bis zu 560.000 Euro je KMU-Teilprojekt in Kooperationsvorhaben. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Durchführbarkeitsstudien sowie Leistungen zur Markteinführung gefördert werden.
Das BayTP+ unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren und wissensbasierter Dienstleistungen – von der ersten Idee bis zum funktionsfähigen Prototypen.

Förderfähig sind insbesondere Personalkosten, Fremdleistungen wie Auftragsforschung sowie bestimmte Sachkosten im Rahmen von Entwicklungsprojekten. Das Vorhaben muss der experimentellen Entwicklung zugeordnet werden können. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderquote beträgt grundsätzlich 25 % der förderfähigen Kosten und erhöht sich für kleine Unternehmen auf bis zu 45 % sowie für mittlere Unternehmen auf bis zu 35 %.

Besonders geeignet für Unternehmen, die ein technologisch anspruchsvolles Produkt oder Verfahren bis zum Prototyp entwickeln möchten und dabei auch ihre eigenen Entwicklungs- und Personalkosten fördern lassen wollen.

Einordnung: Das BayTP+ liegt hinsichtlich Projektgröße und Antragsaufwand zwischen Forschungszulage und ZIM. Es eignet sich für größere Entwicklungsprojekte als der Innovationsgutschein, ist aber in der Regel weniger komplex als ein ZIM-Förderprojekt.
 

Kostenfreie Förderberatung Digitalisierung und KI

Laurin Manuel Baier

Technologie- und Innovationsberatung

Telefon 089 5119-187

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Georg Räß

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