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EU: Einigung für Schutz von regionalen Handwerksprodukten

Stärkung traditioneller handwerklicher Produkte

Regionen und Hersteller von handwerklichen und industriellen Produkten sollen künftig durch neue geografische Angaben gestärkt werden. Die neuen Regeln werden Produkte wie Glas, Textilien, Porzellan, Besteck, Töpferwaren, Kuckucksuhren, Musikinstrumente und Möbel unter besonderen Schutz stellen. 

Diese Verordnung trägt dazu bei, Handwerkskunst im gesamten EU-Binnenmarkt zu schützen und ihre Sichtbarkeit zu erhöhen. Dadurch werden viele kleine Familienbetriebe unterstützt, die traditionelle handwerkliche Produkte herstellen und in ihrer Region verwurzelt sind. 



Sichtbarkeit für Verbraucher

Die Kennzeichnung wird es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, diese  Produkte zu erkennen. Damit werden traditionelle handwerkliche und industrielle Erzeugnisse den geschützten geografischen Angaben gleichgestellt, die es im landwirtschaftlichen Bereich bereits gibt.

Die neue EU-Verordnung über geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse beinhaltet:

  • EU-weiter Schutz für geschützte geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse: Rechte am geistigen Eigentum der Produkte EU-weit schützen und durchsetzen. Die neue Verordnung wird auch den Online-Schutz von handwerklichen und industriellen geschützten geografischen Angaben sowie das Vorgehen gegen gefälschte Produkte, auch solche, die online verkauft werden, erleichtern.
  • Zweistufiges Antragsverfahren für geschützte geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse: Die Erzeuger müssen Anträge auf Eintragung einer g. A. bei den benannten Behörden der Mitgliedstaaten einreichen, die dann erfolgreiche Anträge zur weiteren Prüfung und Genehmigung an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum weiterleiten. Ein direktes Antragsverfahren wird auch für Mitgliedstaaten möglich sein, die über kein nationales Eintragungsverfahren verfügen. Davon profitieren insbesondere KMU.   
  • Die Kompatibilität mit dem internationalen Schutz von geschützten geografischen Angaben wird ermöglicht, indem die Erzeuger von eingetragenen handwerklichen und industriellen g. A. ihre Erzeugnisse in allen Ländern schützen können, die die Genfer Akte über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) unterzeichnet haben. Gleichzeitig wird es nun möglich sein, entsprechende geografische Angaben aus Drittländern innerhalb der EU zu schützen.
  • Die Entwicklung des ländlichen Raums und anderer Regionen in Europa: Anreize für Erzeuger, insbesondere KMU,  in neue authentische Produkte zu investieren und Nischenmärkte zu schaffen. Dies kann dazu beitragen, Touristen anzuziehen und neue hochqualifizierte Arbeitsplätze in den Regionen zu schaffen und gleichzeitig den wirtschaftlichen Aufschwung zu fördern.

Quelle: europa.eu