Handwerkskammer für München und Oberbayern

Ehre, wem Ehre gebührt!

Ehrungen, Urkunden und Auszeichnungen haben im Handwerk eine ganz herausragende Bedeutung. Dies ist in seiner Tradition, seinen ehrenamtlichen Organisationsstrukturen, der Personalintensität des Wirtschaftszweiges und der zumeist mittleren Betriebsgrößen begründet.





Ehrenurkunden

Für Betriebsjubiläen

Der langfristige Bestand eines handwerklichen Unternehmens dokumentiert angesichts zahlreicher Erschwernisse und Risiken herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Betriebsführung. Aus diesem Grund können selbständige Handwerker, Innungen und Kreishandwerkerschaften bei ihrer zuständigen Handwerkskammer zu herausragenden Betriebsjubiläen eine Ehrenurkunde beantragen.

Für Arbeitsjubiläen

In der mittelständischen Wirtschaft ist die langjährige, engagierte Mitarbeit der Beschäftigten von herausragender Bedeutung. Die Ehrung von Arbeitsjubilaren ist deshalb auch ein besonderes Anliegen der Handwerkskammern. Für Arbeitnehmer in Handwerksbetrieben können vom Arbeitgeber deshalb ab einer bestimmten, ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit Ehrenurkunden bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden.

Auszeichnungen

Selbständigen und nicht selbständigen Handwerkern, in Ausnahmefällen auch Nichthandwerkern, können verschiedene Auszeichnungen verliehen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Urkunden etwa 4 Wochen vor dem Jubiläusdatum versendet werden.

Sollten Sie die Urkunden früher benötigen, beispielsweise im Rahmen einer Betriebsfeier, bitten wir Sie, uns dies per E-Mail mitzuteilen.

Online-Antrag

Für Anträge nutzen Sie bitte das entsprechende Online-Formular.

 Ehrenurkunde "Goldener Meisterbrief"

 Ehrenurkunde für Arbeitsjubiläen

 Ehrenurkunde für Betriebsjubiläen

 Ehrenurkunde für besondere Verdienste

 

Hinweis

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