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Tobias Kaltenbach / stock.adobe.com

Die Mitteilung betrifft nur die Corona-Soforthilfen von Bund und Land aus dem Frühjahr 2020Wichtige Informationen für Betriebe, die Soforthilfe erhalten haben

Betriebe, die im Frühjahr 2020 aufgrund der Pandemie die sog. Soforthilfen der Regierung von Oberbayern bzw. der Landeshauptstadt München und ggf. eine Aufstockung durch den Bund erhalten haben, werden in den nächsten Tagen Post vom bayerischen Wirtschaftsministerium erhalten.

Darin werden sie informiert, dass von ihnen folgende Daten an die Finanzbehörden weitergeleitet wurden:

  • Art der Zahlung: Corona Soforthilfe
  • Höhe der Zahlung
  • Datum der Bewilligung
  • Bankverbindung
  • Firma oder Name
  • Anschrift
  • Steuernummer 

Die Mitteilung betrifft nur die Corona-Soforthilfen von Bund und Land aus dem Frühjahr 2020 und keine anderen Hilfen, wie Überbrückungs- und Neustarthilfen oder November/Dezember-Hilfen. Sie umfasst nur Zahlungen aus dem Jahr 2020. 

Die Höhe der Zahlung wurde aus der Summe der Auszahlungen abzüglich der im Jahre 2020 getätigten Rückzahlungen errechnet. Rückzahlungen aus den Jahren 2021/2022 sind darin nicht berücksichtigt.

Sind diese Daten korrekt, muss von den Soforthilfeempfängern nichts veranlasst werden.

Sind die Daten unzutreffend, bzw. fehlerhaft, haben die Soforthilfeempfänger die Möglichkeit, die übermittelten Daten zu korrigieren. Diese Korrektur kann nur digital über einen individuellen, im Unterrichtungsschreiben enthaltenen Link vorgenommen werden. Dieser Link muss tatsächlich leider händisch eingegeben werden. Damit sollte wohl Sicherheitsbedenken begegnet werden.

In anderen Regionen, in denen eine Datenübermittlung bereits vorher begonnen wurde, gab es eine Vielzahl von Rückfragen seitens der Soforthilfeempfänger, die sich unsicher waren, ob das Unterrichtungsschreiben und der darin enthaltene Link echt sind.

Beides ist der Fall, auch wenn an keiner Stelle das Bewilligungs-Aktenzeichen genannt, sondern eine neue sog. „MVO“-Nummer angegeben wird. 

Weitere Informationen zu den Soforthilfen, Rückmeldeverpflichtungen (Rückzahlungen) sowie zur Versteuerung und den Mitteilungen an die Finanzbehörden finden Sie unter dem folgenden Link.



Betriebswirtschaftliche Fragestellungen

Hartmut Drexel

Hartmut Drexel

Geschäftsbereichsleiter

Telefon 089 5119-231

hartmut.drexel--at--hwk-muenchen.de



Weitere Informationen

 www.stmwi.bayern.de/foerderungen