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Umsatzsteuer- und Zollvorschriften nach Brexit

In Großbritannien ist ab dem Zeitpunkt des Austritts zum voraussichtlich 30. März 2019 kein EU-Recht mehr anzuwenden. Das gilt auch für das Umsatzsteuerrecht. Der Zentralverband des deutschen Handwerks hat für diesen Fall Informationen für die umsatzsteuer- bzw. zollrechtliche Abwicklung von Geschäftsvorfällen zusammengestellt.

Ansprechpartner

Sabine Wimbauer

Außenwirtschaftsberatung

Telefon 089 5119-358

Fax 089 5119-357

sabine.wimbauer--at--hwk-muenchen.de

 Informationen zu Umsatzsteuer und Zollvorschriften