Prüfungsinformation Brauer/in und Mälzer/in

 

Neuordnung der Ausbildung

Seit dem 01.08.2021 ist eine neue Ausbildungsordnung (AO) in Kraft. Damit wurde auch in diesem Beruf die sogenannte "gestreckte Prüfung" eingeführt. Derzeit laufen noch Prüfungen nach der alten Ausbildungsordnung und nach der neuen Ausbildungsordnung parallel. Der Beginn Ihrer Ausbildung ist maßgeblich dafür, welche Prüfung Sie absolvieren müssen. Nachfolgend sind die Bedingungen für beide Verfahren aufgeführt.



Die Gesellenprüfung zum/r Brauer/in und Mälzer/in besteht nunmehr aus zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen. Der erste Teil findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Er kann nicht eigenständig wiederholt werden, da er ein Teil der Gesamtprüfung ist. Über seine Leistungen im Teil 1 der Gesellenprüfung wird der Prüfling informiert. Der zweite Teil der Prüfung erfolgt am Ende der Ausbildungszeit. Das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung setzt sich aus den gewichteten Ergebnissen aller Prüfungsbereiche zusammen. 

 

Silvia Eschbaumer

Gesellen-, Abschluss-, Umschulungsprüfungen

Telefon 089 5119-403

Fax 089 5119-323

silvia.eschbaumer--at--hwk-muenchen.de

 Prüfungszeiträume und Prüfungstermine



Gesellenprüfung nach neuer Ausbildungsordnung

Auszubildende mit Ausbildungsbeginn ab 01.08.2021

Teil 1 der Gesellenprüfung als Brauer/in und Mälzer/in

Der Teil 1 der Gesellenprüfung besteht aus dem Prüfungsbereich "Aufbereiten von Wasser und Herstellen von Malz". In 90 Minuten müssen zwei Arbeitsproben durchgeführt werden: eine zur Wasseraufbereitung und eine zur  Malzherstellung. Während jeder der beiden Arbeitsproben wird mit dem Prüfling ein situatives Fachgespräch geführt. Zudem muss der Prüfling in weiteren 90 Minuten verschiedene Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Teil 1-Prüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und ist mit 25 Prozent gewichtet.



 

Herstellen von Malz

Die Arbeitsprobe zur Malzherstellung umfasst 60 Minuten. Im Gegensatz zur bisherigen Prüfung hat das Thema Malz somit entscheidend an Bedeutung gewonnen. Daher ist es wichtig, dass Auszubildende in den ersten 16 Monaten in der Mälzerei ausgebildet werden. Sofern der Ausbildungsbetrieb die Inhalte nicht selbst vermitteln kann, ist eine Verbundausbildung in einer Mälzerei erforderlich.



Teil 2 der Gesellenprüfung als Brauer/in und Mälzer/in

Der Teil 2 der Gesellenprüfung umfasst die Prüfungsbereiche "Brauprozesse" (90 Minuten), "Betriebstechnik" (30 Minuten), "Verfahrenstechnologie" (150 Minuten) sowie "Wirtschafts- und Sozialkunde" (60 Minuten). Es müssen vier Arbeitsproben mit Fachgesprächen durchgeführt und Aufgaben schriftlich bearbeitet werden.

Weitere Informationen enthalten unsere  Hinweise zur Gesellenprüfung.



Gesellenprüfung nach alter Ausbildungsordnung

Auszubildende mit Ausbildungsbeginn bis 31.07.2021

Gesellenprüfung

Informationen zur Gesellenprüfung enthalten unsere  Hinweise zur Gesellenprüfung.

 Gesellenprüfungen nach der alten Ausbildungsordnung werden auch weiterhin (bis Sommer 2025) durchgeführt.

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Es handelt sich um eine konventionelle Zwischenprüfung, deren Ergebnis nicht in die Gesellenprüfung einfließt.

 Zwischenprüfungen nach der alten Ausbildungsordnungen werden nicht mehr durchgeführt.



Upload elektronische Ausbildungsnachweise (Berichtsheft)

Elektronisch geführte Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) müssen spätestens am Tag vor der praktischen Prüfung per Dateiupload übermittelt werden. Über den Link rechts können Sie die Datei hochladen.

Bitte beachten Sie dabei die Vorgaben für die Datei:

  • Alle Tages- oder Wochenberichte sind chronologisch sortiert und in einer Datei zusammengeführt.
  • Dateiformat: .PDF
  • Dateiname: „Name_Vorname_Ausbildungsnachweis.pdf“ (Beispiel: Muster_Maxi_Ausbildungsnachweis.pdf)
  • Dateigröße < 10 MB




Prüfungsorbereitung

Die PAL-Leitfäden für die Gesellenprüfung incl. Musterprüfung erhalten Sie unter anderem bei

Dr.-Ing. Paul Christiani GmbH & Co. KG
Hermann-Hesse-Weg 2
78464 Konstanz
Telefon 07531 5801-100
Internet www.christiani.de

 Leitfaden für Teil 1 der Gesellenprüfung (neue AO)

 Leitfaden für Teil 2 der Gesellenprüfung (neue AO) - in Vorbereitung

Leitfaden für die Gesellenprüfung (alte AO)