Fortbildungsprüfung "Geprüfte/r Kosmetiker/in (HWK)"
Termine
- 12.03.2027 Theorie
- 13.03.2027 und 14.03.2027 Praxis
Anmeldeschluss
- Anmeldeschluss ist 4 Wochen vorher
Prüfungsgebühr: 416 Euro
Schmuckbrief: 20 Euro
Zulassungsvoraussetzungen
- Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Kosmetiker/Kosmetikerin oder Friseur/Friseurin bestanden hat.
- Abweichend vom Abs. 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer im Kosmetikbereich mindestens vier Jahre praktisch tätig war oder durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.