Bayerischer Staatspreis

Zielsetzung

Die Bayerische Staatsregierung verleiht seit 1952 auf der Internationalen Handwerksmesse den Bayerischen Staatspreis für hervorragende gestalterische und technische Leistungen im Handwerk.
Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert; er ist vor allem für eine werbliche Nutzung vorgesehen.



Voraussetzungen

  • Die Leistung (Produkt, Dienstleistung oder Verfahren) wird auf der Internationalen  Handwerksmesse präsentiert und wurde vom ausstellenden Handwerksbetrieb selbst oder unter seiner maßgeblichen Beteiligung hergestellt.
  • Zugehörigkeit zum Handwerk: Bei inländischen Ausstellern, die sich mit einer rein technischen Leistung um den Bayerischen Staatspreis bewerben wollen, setzt dies in der Regel die Eintragung in der Handwerksrolle, dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder dem Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe voraus.


Vergabekriterien

  • Gestaltendes Handwerk: in erster Linie Formgebung und Qualität der Ausführung
  • Technisches Handwerk: vor allem technische Lösung, Qualität der Ausführung, Innovationsgrad, Anwendungsnutzen, Nachhaltigkeit, progressive und innovative Ansätze in der Leistungserstellung (z.B. zukunftsweisende Kombination von Produkt und Dienstleistung, neue kooperative Ansätze etc.)


Bewerbung

Den Zugang zur Onlinebewerbung bekommen die Aussteller der Internationalen Handwerksmesse (10.03. - 14.03.2027) von der GHM Gesellschaft für Handwerksmessen mbH ( Eva Dornbusch, E-Mail: Dornbusch@ghm.de). Die Bewerbung ist nur online möglich.

 

Bewerbungsfrist

Freitag, 5. Februar 2027

 

Urs Weber

Abteilungsleiter Beratung: Innovation, Technik, Umwelt

Telefon 089 5119-274

urs.weber--at--hwk-muenchen.de