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A1-Bescheinigung bei Dienstreisen ins Ausland: Ändert sich was? JEIN!

Wer in den Medien liest "A1-Bescheinigung für kurze Dienstreisen entfällt", sollte genau hinschauen. Denn das gilt noch lange nicht. Und für den Bausektor wird es gar nicht gelten.

 

Aktueller Stand zur A1- Bescheinigung

Am 7. Juli 2026 hat das Europäische Parlament ein neues Regelwerk verabschiedet.
Künftig soll für Geschäftsreisen und kurze Tätigkeiten im Ausland bis zu drei Tagen innerhalb von 30 Tagen keine A1-Bescheinigung mehr nötig sein.

Aber:
Beschlossen heißt nicht in Kraft. Der Rat muss noch formal zustimmen. Die neue Regelung wird erst 24 Monate nach Veröffentlichung der Verordnung wirksam. Realistisch bedeutet das frühestens Ende 2028.



Wie ist der Bausektor betroffen?

Der Bausektor ist komplett ausgenommen. Begründung: hohe Entsendezahlen, erhöhte Unfallrisiken, Missbrauchsgefahr. Für jede Bauleistung im EU-Ausland bleibt die A1-Bescheinigung ab der ersten Stunde bestehen, auch nach 2028.

Das ist ein richtiger und längst überfälliger Schritt. Die Entlastung soll kommen, aber leider nicht für den Bausektor und nicht vor 2028.

 

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