Transporter Tachograph Gewicht Geschwindigkeit Pause Pflicht
tournee / Fotolia.com

Peteranderl: "Ausnahmen für das Handwerk müssen in den Trilog-Verhandlungen bestätigt werden"Tachographenpflicht für Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5t

14. Juni 2018

Nach einem Beschluss des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments unterliegen Fahrzeuge mit einem Gewicht zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen, die grenzüberschreitend fahren, künftig der Tachographenpflicht. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass der Werkverkehr von Handwerkern von der Aufzeichnungspflicht befreit bleibt, wenn der Fahrer nicht hauptberuflich hinter dem Steuer sitzt. Die bisher gültige „Handwerkerausnahme“, nach der Fahrten in einem Radius von 100 Kilometern von den Aufzeichnungspflichten ausgenommen sind, bleibt bestehen.

Der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), Franz Xaver Peteranderl, begrüßt die Bemühungen, das Handwerk von zusätzlicher Bürokratie so weit wie möglich freizustellen: „Wäre keine Ausnahme für das Handwerk erreicht worden, hätte das unsere Betriebe in den Grenzregionen unverhältnismäßig stark belastet und das Wirtschaften im Europäischen Binnenmarkt unnötig erschwert. Ein Handwerker aus Traunstein, der seine Kunden in Salzburg hat, hätte in Zukunft alle Fahrten mit einem digitalen Tachographen dokumentieren müssen. Diese hätten in alle Fahrzeuge eingebaut sowie regelmäßig gewartet und kalibriert werden müssen. Weitere Bürokratie wie etwa zur Datenspeicherung wäre noch hinzugekommen – ohne dass dies einen Sicherheitsgewinn auf der Straße bringt. Die erreichten Kompromisse zeigen jedoch, dass wir uns auf unsere Europaparlamentarier in Brüssel verlassen können.“ Nun gelte es, den Kompromiss auch in den anstehenden Trilog-Verhandlungen zu bestätigen.

 Ansprechpartner

Jens Christopher Ulrich

Stabsstellenleiter, Pressesprecher

Telefon 089 5119-122

Fax 089 5119-129

jens-christopher.ulrich--at--hwk-muenchen.de