Handwerkskammer für München und Oberbayern

Bayerischer Handwerkstag (BHT) zur Steuerermäßigung für HandwerkerleistungenPeteranderl: "Nicht infrage stellen, sondern weiterentwickeln"

22. Mai 2026

Im Zusammenhang mit den Beratungen zum Bundeshaushalt 2027 steht auch die Zukunft der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auf dem Prüfstand. Vor diesem Hintergrund setzt sich der Bayerische Handwerkstag (BHT) in einem Schreiben an Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Finanzminister Albert Füracker entschieden für den Erhalt der Steuerermäßigung ein. „Diese schafft gezielte Anreize für Verbraucherinnen und Verbraucher, handwerkliche Leistungen legal zu beauftragen und ordnungsgemäß abzurechnen. Gerade in der schwierigen konjunkturellen Lage entfaltet die Regelung eine doppelte Wirkung, indem sie die Auftragsvergabe an legal arbeitende Handwerksbetriebe sicherstellt und damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit leistet“, betont BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl. „Die Steuerermäßigung macht sich auch auf der Einnahmenseite des Staates durch die Gewinnbesteuerung der Betriebe sowie die Lohnbesteuerung der Beschäftigten bemerkbar. Gleichzeitig entlastet sie private Haushalte zielgerichtet, vor allem im unteren und mittleren Einkommensbereich. Diesem Ziel hat sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich verpflichtet“, ergänzt BHT-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Hüpers.

Die Steuerermäßigung ermöglicht es privaten Haushalten, 20 Prozent der in der Handwerkerrechnung ausgewiesenen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten steuerlich geltend zu machen – bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Jahr. Der BHT-Präsident: „Eine Kürzung würde nicht nur private Haushalte belasten, sondern auch unsere Handwerksbetriebe schwächen und Fehlanreize zulasten der legalen Wirtschaft setzen. Zudem gingen Investitions- und Wachstumsimpulse verloren. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten braucht das Handwerk verlässliche Rahmenbedingungen und politische Entscheidungen, die legale Beschäftigung und regionale Wertschöpfung stärken, anstatt sie zu schwächen.“ Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Steuerermäßigung weiterzuentwickeln, ohne dass sie ihre wirtschafts- und ordnungspolitische Wirkung verliert – indem beispielsweise der Verwaltungsaufwand bei kleineren Rechnungen reduziert wird.

Beitrag von Alexander Tauscher:

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