
Franz Xaver Peteranderl
BHT zum LieferkettensorgfaltspflichtengesetzPeteranderl: "Keine spürbare Bürokratieentlastung"
3. September 2025
Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) enttäuscht die Erwartungen des Handwerks auf ganzer Linie. „Anstatt das Gesetz, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, komplett abzuschaffen, bleibt es im Grundsatz erhalten. Zwar sollen die Berichtspflichten rückwirkend gestrichen und die Sanktionsregelungen reduziert werden, doch gleichzeitig wird an den Dokumentationspflichten festgehalten. Mit solchen marginalen Änderungen kann keine spürbare Bürokratieentlastung erzielt werden, die unsere Betriebe so dringend brauchen“; kritisiert Franz Xaver Peteranderl, Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT).
Das Handwerk hatte stets darauf hingewiesen, dass die unmittelbar dem LkSG verpflichteten Großunternehmen ihre Berichtspflichten auf ihre Zulieferer abwälzen werden. Der BHT erwartet, dass es bis zur Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie in deutsches Recht bei der in Aussicht gestellten kompletten Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes bleibt. Zudem sollten bei der geplanten Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie sämtliche Gestaltungsspielräume genutzt werden, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu schützen.