Bayerischer Handwerkstag (BHT) zur Reform der SelbstständigkeitPeteranderl: "Bildungsangebot muss im bisherigen Umfang gesichert bleiben"
1. April 2026
Das Bundesarbeitsministerium hat einen Entwurf für eine Reform der Selbstständigkeit vorgelegt. Mit der Einführung einer neuen Variante der Definition der Selbstständigkeit soll eine rechtssicherere Abgrenzung vom Arbeitnehmerstatus möglich sein. Hintergrund ist das sogenannte „Herrenberg-Urteil“: Das Bundessozialgericht hatte am 28. Juni 2022 im Fall einer Musikschullehrerin die Kriterien für die Selbständigkeit enger gezogen. Infolgedessen wurden seit dem Sommer 2023 die Prüfungen im Statusfeststellungsverfahren verschärft, was zu großer Rechtsunsicherheit führte. Darauf wiederum hatte der Gesetzgeber mit einer zum 31. Dezember 2027 auslaufenden Übergangslösung reagiert, um nachteilige Folgen zunächst zu begrenzen.
Die bayerischen Institutionen im Bildungsbereich tragen mit ihrem (Aus- und Weiter-)Bildungsangebot im Freistaat maßgeblich dazu bei, junge Menschen für qualifizierte Berufe auszubilden und Beschäftigten gezielte Aufstiegs- und Qualifizierungswege zu eröffnen. Angesichts der auslaufenden Übergangsregelung befürchten sie ab dem 1. Januar 2028 massive Einschränkungen und damit irreversiblen Schaden in der Erwachsenenbildung. Denn für die Mehrheit dieser Dozenten ist eine Einstufung als abhängig Beschäftigte unattraktiver. „Damit das Bildungsangebot im bisherigen Umfang aufrechterhalten bleibt, fordern wir eine praxistaugliche gesetzliche Regelung“, betont der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), Franz Xaver Peteranderl.
Der BHT bezweifelt, dass die nun geplante Regelung zu der erforderlichen Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Honorardozenten für die Bildungseinrichtungen des Handwerks führen wird. Vor allem werden mit dem Entwurf die der Problemlage zugrundliegenden unterschiedlichen Fallkonstellationen nicht angemessen berücksichtigt - dies betrifft insbesondere die Situation von nebenberuflich tätigen Honorardozenten. Die nun geplante gesetzgeberische Regelung lässt für diese Gruppe keine hinreichende Lösung erkennen, die den notwendigen Erhalt des Status quo sichert. „Da es sich bei den Regelungen nicht um eine eigenständige gesetzliche Lösung nur für Honorardozenten handelt, werden wir zudem die darüberhinausgehenden Auswirkungen auf die Selbstständigen im Handwerk prüfen“, kündigt Peteranderl an.