Sozialpolitischer Informationsdienst Ausgabe 3/2010

BHT-Stellungnahme zur geplanten Gesundheitsreform

Der BHT hat mit Schreiben vom 27.7.2010 gegenüber dem ZDH zu den kürzlich vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegten Eckpunkten zur Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Stellung genommen.

Der BHT lehnt die ab dem 1.1.2011 geplante Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes von 14,9 % auf 15,5 %, die Arbeitgeber und Beschäftigte mit je 0,3 Prozentpunkten zusätzlich belasten würde, entschieden ab. Der BHT kritisiert weiter scharf, dass die geplante Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes freiwillig versicherte selbstständige Handwerkerinnen und Handwerker in vollem Umfang treffen würde.

Die geplante Fortentwicklung des Zusatzbeitrags begrüßt der BHT vom Ansatz her, lehnt jedoch die für die Durchführung des damit verbundenen Sozialausgleichs vorgesehene Inpflichtnahme der Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger strikt ab.

Besonders thematisiert wird seitens des BHT die Vernachlässigung der Interessen der freiwillig in der GKV versicherten selbstständigen Handwerkerinnen und Handwerker. Wie der BHT darlegt, benachteiligt der geplante Sozialausgleich diesen Personenkreis verfahrensmäßig sowie materiell-rechtlich und muss deshalb auch insoweit modifiziert werden.

 

BHT-Stellungnahme zur Konsultation der Europäischen Kommission zum Bürokratieabbau

Der BHT hat mit Schreiben vom 22.6.2010 gegenüber dem ZDH zur Konsultation der Europäischen Kommission zum Bürokratieabbau Stellung genommen. Der BHT begrüßt das Konzept der Europäischen Kommission zur „Intelligenten Regulierung“ („Smart Regulation“), bestehende Bürokratiebelastungen zu identifizieren und abzubauen sowie künftige Rechtsakte möglichst belastungsarm zu gestalten.

Der BHT fordert eine konsequente Umsetzung dieser Strategie besonders vor dem Hintergrund, dass gerade EU-Gesetzgebungsakte der letzten Jahre für kleine und mittlere Betriebe (KMU) übermäßige und unverhältnismäßige Kosten- und Bürokratiebelastungen verursacht haben und auch aktuelle EU-Initiativen diesen negativen Trend weiter verfolgen. Dem muss - wie im Konzept der Europäischen Kommission vorgesehen - durch eine Verbesserung der bestehenden Rechtsvorschriften und eine Optimierung neuer Initiativen entschieden entgegengesteuert werden.

 

BHT-Positionspapier zur geplanten Revision der Mutterschutzrichtlinie

Der BHT hat zur geplanten Revision der EU-Mutterschutzrichtlinie das Positionspapier „Revision der Mutterschutzrichtlinie - Die Argumente sprechen dagegen!“ erstellt und an die Mitglieder des Europäischen Parlaments (EP) aus Bayern sowie an weitere politische Entscheidungsträger versandt.

Der BHT lehnt insbesondere eine Verlängerung der Mutterschutzfristen von derzeit 14 Wochen auf z. B. 20 Wochen sowie die Möglichkeit einer weitgehend einseitigen Festlegung der Schutzfristen durch die Frau und die Einführung eines vollständig bezahlten zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs strikt ab.

Die Europaabgeordneten Manfred Weber und Martin Kastler haben mit Schreiben vom 24.6.2010 und 14.7.2010 gegenüber dem BHT bestätigt, dass sie die Position und die Bedenken des BHT im Wesentlichen teilen.

Auch die Bundesregierung wendet sich entschieden gegen die geplanten Änderungen der Mutterschutzrichtlinie, weil die vorgeschlagenen Maßnahmen aus Gründen des Gesundheitsschutzes weder geboten noch zu rechtfertigen sind. Die Bundesregierung hat ermittelt, dass im Fall einer Umsetzung der verschiedenen Vorschläge Mehrausgaben in Höhe von bis zu 1,703 Mrd. Euro, die zu einem wesentlichen Teil von der Arbeitgeberseite getragen werden müssten, entstehen würden.

Aufgrund der drohenden finanziellen und bürokratischen Belastungen wurde im Europäischen Parlament eine Folgenabschätzung in Auftrag gegeben. Der seit Mitte Juni 2010 vorliegende externe Bericht zur Folgenabschätzung („Ramboll-Bericht“) ist in wesentlichen Teilen mangelhaft, so dass die für die erste Juliwoche 2010 vorgesehene Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments erneut verschoben wurde. Der Parlamentsbericht zum Mutterschutz und zur überarbeiteten Folgenkostenabschätzung soll erst im September oder Oktober 2010 zur Abstimmung in das Plenum gebracht werden, wie Herr Martin Kastler, MdEP, mitteilt.

 

Stellungnahme zum Auslaufen der EU-Übergangsregelungen am 30.04.2011

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant eine Informationsbroschüre zum Auslaufen der EU-Übergangsregelungen Ende April 2011 und hat die Handwerksorganisation gebeten, hierzu Themenvorschläge zu unterbreiten.

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern hat mit einer Stellungnahme vom 27.5.2010 gegenüber dem ZDH über die seitens des BMAS bereits vorgeschlagenen Themengebiete hinaus weitere handwerksspezifische Fragestellungen insbesondere zu den folgenden Sachgebieten vorgeschlagen: Handwerksrecht, soziale Absicherung der Selbstständigen bei einer vorübergehenden Auslandstätigkeit, verbesserte Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen zur unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung, internationales Privatrecht etc.

 

BHT-Stellungnahme zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit

Die Bundesregierung muss dem Bundestag und dem Bundesrat alle 4 Jahre einen umfassenden Bericht zu der Entwicklung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, ihre Kosten und über die Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vorlegen. Für den Bericht über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SuGA) 2009 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Handwerksorganisation um Beiträge gebeten.

Der BHT hat mit Schreiben vom 27.5.2010 gegenüber dem ZDH hierzu Stellung genommen. Der BHT hat in diesem Zusammenhang insbesondere auch den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf dem Gebiet des betrieblichen Gesundheitsschutzes thematisiert.

 

Aktualisierte Übersicht zur Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung von Selbstständigen in der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Übersicht zu den für die verschiedenen Handwerke zuständigen Berufsgenossenschaften und zur Versicherungspflicht bzw. –berechtigung von Selbstständigen in der gesetzlichen Unfallversicherung wurde wieder auf den aktuellen Stand (April 2010) gebracht. Insbesondere die Namen und Adressen der BG-Hauptverwaltungen, die Regelungen zur Unternehmerversicherungspflicht sowie die entsprechenden Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienste sind der Übersicht zu entnehmen.

 

„TOP Gesundheitsmanagement Award“

Bayerische Betriebe sind aufgerufen, sich bis 25. Oktober 2010 in den Kategorien „Gesundheitsmanagement“, „Gesundheitsförderung“ oder „Gesundheitskilometer“ für den bayerischen „TOP Gesundheitsmanagement Award“ zu bewerben.

Die jeweils sechs Finalisten aus den drei Kategorien erhalten das Gütesiegel "TOP Gesundheitsmanagement Award 2010". Der Gesamtsieger erhält den Titel „Bayerns fittestes Unternehmen 2010“. Die Sieger erhalten attraktive Sachpreise. Der Award wird vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, der Deutschen Herzstiftung, dem BHT und den bayerischen Industrie- und Handelskammern unterstützt. Die Auszeichnung erfolgt am 2. Dezember 2010 durch Staatssekretär Markus Sackmann. Veranstalter ist die TG LifeConcept GmbH.

Es gibt keine Teilnahmebeschränkungen. Auch kleine und mittlere Unternehmen, die sich den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter auf die Fahnen geschrieben haben, können mitmachen (Anmeldegebühr: 351,05 Euro inkl. 19 % Umsatzsteuer). Weitere Informationen zum Wettbewerb und zur Anmeldung finden Sie im Internet unter www.gm-award.de.