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Falk Heller, www.argum.com
Meisterkurs

Studium für Handwerksmeister

Studium für alle Meisterinnen und Meister sowie beruflich gleichwertig Fortgebildete

Alle Meisterinnen und Meister sowie beruflich gleichwertig Fortgebildete haben zusätzlich die Möglichkeit, an einer bayerischen Hochschule für angewandte Wissenschaften (ehemals Fachhochschule) oder an einer bayerischen Universität ein wissenschaftliches Studium aufzunehmen. Hierfür ist neben der bestandenen Meister- oder Fortbildungsprüfung kein weiterer Leistungsnachweis erforderlich.  

Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch an der ausgewählten Hochschule. Dieses Gespräch ist jedoch nicht entscheidend für die tatsächliche Studienzulassung, sondern dient der Information des Studienbewerbers und seiner eigenen Beurteilung der Studierfähigkeit.

Eine Ausnahme von diesem Verfahren stellt die Bewerbung für Studiengänge dar, die von der "Stiftung für Hochschulzulassung" hochschulstart.de (früher: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, ZVS) vergeben werden. Dies sind Studienplätze für Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin. Hierzu müsste sich die Studienbewerberin oder der Studienbewerber mit der Bescheinigung über das Beratungsgespräch und der bescheinigten Durchschnittsnote aus der Meisterprüfung an die Stiftung wenden.