Prüfungsinformation Brauer/in und Mälzer/in
Die Gesellenprüfung zum/r Brauer/in und Mälzer/in besteht nunmehr aus zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen. Der erste Teil findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Er kann nicht eigenständig wiederholt werden, da er ein Teil der Gesamtprüfung ist. Über seine Leistungen im Teil 1 der Gesellenprüfung wird der Prüfling informiert. Der zweite Teil der Prüfung erfolgt am Ende der Ausbildungszeit. Das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung setzt sich aus den gewichteten Ergebnissen aller Prüfungsbereiche zusammen.
Gesellenprüfung nach neuer Ausbildungsordnung
Auszubildende mit Ausbildungsbeginn ab 01.08.2021
Teil 1 der Gesellenprüfung als Brauer/in und Mälzer/in
Der Teil 1 der Gesellenprüfung besteht aus dem Prüfungsbereich "Aufbereiten von Wasser und Herstellen von Malz". In 90 Minuten müssen zwei Arbeitsproben durchgeführt werden: eine zur Wasseraufbereitung und eine zur Malzherstellung. Während jeder der beiden Arbeitsproben wird mit dem Prüfling ein situatives Fachgespräch geführt. Zudem muss der Prüfling in weiteren 90 Minuten verschiedene Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Teil 1-Prüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und ist mit 25 Prozent gewichtet.
Teil 2 der Gesellenprüfung als Brauer/in und Mälzer/in
Der Teil 2 der Gesellenprüfung umfasst die Prüfungsbereiche "Brauprozesse" (90 Minuten), "Betriebstechnik" (30 Minuten), "Verfahrenstechnologie" (150 Minuten) sowie "Wirtschafts- und Sozialkunde" (60 Minuten). Es müssen vier Arbeitsproben mit Fachgesprächen durchgeführt und Aufgaben schriftlich bearbeitet werden.
Weitere Informationen enthalten unsere Hinweise zur Gesellenprüfung.
Gesellenprüfung nach alter Ausbildungsordnung
Auszubildende mit Ausbildungsbeginn bis 31.07.2021
Gesellenprüfung
Informationen zur Gesellenprüfung enthalten unsere Hinweise zur Gesellenprüfung.
Gesellenprüfungen nach der alten Ausbildungsordnung werden auch weiterhin (bis Sommer 2025) durchgeführt.
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Es handelt sich um eine konventionelle Zwischenprüfung, deren Ergebnis nicht in die Gesellenprüfung einfließt.
Zwischenprüfungen nach der alten Ausbildungsordnungen werden nicht mehr durchgeführt.
Upload elektronische Ausbildungsnachweise (Berichtsheft)
Elektronisch geführte Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) müssen spätestens am Tag vor der praktischen Prüfung per Dateiupload übermittelt werden. Über den Link rechts können Sie die Datei hochladen.
Bitte beachten Sie dabei die Vorgaben für die Datei:
- Alle Tages- oder Wochenberichte sind chronologisch sortiert und in einer Datei zusammengeführt.
- Dateiformat: .PDF
- Dateiname: „Name_Vorname_Ausbildungsnachweis.pdf“ (Beispiel: Muster_Maxi_Ausbildungsnachweis.pdf)
- Dateigröße < 10 MB
Prüfungsorbereitung
Die PAL-Leitfäden für die Gesellenprüfung incl. Musterprüfung erhalten Sie unter anderem bei
Dr.-Ing. Paul Christiani GmbH & Co. KG
Hermann-Hesse-Weg 2
78464 Konstanz
Telefon 07531 5801-100
Internet www.christiani.de
Leitfaden für Teil 1 der Gesellenprüfung (neue AO)
Leitfaden für Teil 2 der Gesellenprüfung (neue AO) - in Vorbereitung
Leitfaden für die Gesellenprüfung (alte AO)