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Steffen Müller Fotografie

Beratungsangebot für Ihre Gründung

Die ersten Schritte in die Selbständigkeit sollten Sie gut planen.
Dabei unterstützen wir Sie nachhaltig:





Existenzgründungsberatung

Die Gründung eines Handwerksbetriebs ist eine große Herausforderung: Gefragt sind betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse sowie der Nachweis von Handlungskompetenz und unternehmerischer Qualifikation.

Handwerksbetriebe, die sich erfolgreich am Markt behaupten wollen, müssen markt-, kunden- und kostenorientiert denken und handeln. Das entsprechende Know-How in den Bereichen Kostenrechnung, Finanzierung, Marketing und Personalführung nimmt denselben Stellenwert ein, wie das handwerkliche Können.

Die Existenzgründungsberatung der Handwerkskammer unterstützen Sie mit ihren betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Beratern zu folgenden Themenbereichen:

  • Altersvorsorge
  • Berufsunfähigkeit
  • Erstellung eines Businessplans
  • Finanzierung und Fördermöglichkeiten
  • Geschäftsidee
  • Investitions- und Finanzierungsplan
  • Marketing
  • Mitarbeiter
  • Namensgebung
  • Neugründung oder Übernahme
  • Persönliche und betriebliche Absicherung
  • Rentabilitätsrechnung und Liquiditätsplanung
  • Standort
  • Unternehmensorganisation
  • Wahl der Rechtsform


Gründeragentur

Das Team der Gründeragentur der Handwerkskammer mit Zweigstellen in München, Ingolstadt, Mühldorf, Rosenheim, Traunstein und Weilheim unterstützt kostenfrei alle Existenzgründer im Handwerk, egal ob Mitglied oder (noch) Nicht-Mitglied der Handwerkskammer.

Daneben steht  für Dienstleister aus dem Inland, dem EU-Ausland und gleichgestellten Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) ein einheitlicher Ansprechpartner für Verfahren und Formalitäten im Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie bereit.

Sie werden von der Gründeragentur der Handwerkskammer zu diesen Punkten der Gründungsformalitäten passgenau beraten

  • Handwerksrechtliche Grundlagen
  • Eintragungsvoraussetzungen/ -formalitäten
  • Eintragung in die Handwerksrolle bzw. in die entsprechenden Verzeichnisse
  • Zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke, handwerksähnliche Gewerbe
  • Gewerbeanzeige
  • Gewerberechtliche Fragen
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Einheitlicher Ansprechpartner
  • Ausnahmebewilligung und Ausübungsberechtigung
  • EU/EWR-Dienstleistungsanzeige

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