Händedruck
Handwerkskammer für München und Oberbayern

Subunternehmer-Einsatz und Überlassung von GewerbeflächeKooperationen im Handwerk - Aktuelle Rechtslage

Ob als Feierabendbetrieb oder in Vollzeit: Die Gründung als Solo-Selbstständiger erscheint vielen jungen Meistern als ein unkomplizierter Weg in die Selbstständigkeit. Der Trend zur Stuhlmiete, beispielsweise im Friseurhandwerk, und zum Subunternehmertum, insbesondere im Bau- und Ausbauhandwerk, ist unübersehbar.

Wechselt man die Perspektive, sind Kooperationen dieser Art auch für etablierte Betriebe in Zeiten des Fachkräftemangels unumgänglich. Doch welche betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fallstricke verbergen sich dahinter?

Auf dem rechtlich aktuellen Stand sein

Bringen Sie sich und Ihren Betrieb auf den neuesten Stand im Hinblick auf Ihre aktuell geltenden Rechte und Pflichten bei Vermietung und Verpachtung an andere Betriebsinhaber – auch Stuhlmiete –, bei der Herstellung eines Werkes durch mehrere Betriebsinhaber – auch Subunternehmer – sowie bei der Bildung von Gesellschaften – auch Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.

Im Arbeitsalltag können dabei einige schwierige Situationen entstehen, bei denen Sie das rechtliche Risiko minimieren sollten. So können Sie sich neben der Verwendung unserer Musterverträge rechtlich beraten und Ihre gängigen Betriebsabläufe überprüfen lassen.

Risiko der unerwünschten Folgen

Jede Erscheinungsform der Kooperation hat einen rechtlichen Hintergrund und kann für die Personen, die zusammenarbeiten, unerwünschte Folgen haben.

„Scheinselbstständigkeit“ ist gesetzlich nicht definiert, aber viele kennen ihre hohen Risiken, unter anderem:

  • Nachentrichtung von Sozialversicherungsabgaben
  • Überraschende Anwendungspflicht des Arbeitsrechts
  • Regress durch Sozialversicherungsträger bei übernommenen Leistungen

Das Risiko realisiert sich, wenn die gesetzlich zuständigen Prüfbehörden dies aufdecken. Das sogenannte „Statusfeststellungsverfahren“ schafft teilweise Erleichterung.

Praxistipp

Nehmen Sie an einer unserer Informationsveranstaltungen in Ihrer Region teil. Setzen Sie sich mit uns zur praxisgerechten Abklärung, Risikominimierung und konkreten Umsetzung in Ihren Betriebsabläufen in Verbindung.

Interview

Alexander Tauscher spricht mit den Handwerkskammer-Betriebsberatern Michaela Eisenschmid, Holger Scheiding und Michael Hadersdorfer über Kooperationen im Handwerk:

Dieser Inhalt wird Ihnen aufgrund Ihrer aktuellen Datenschutzeinstellung nicht angezeigt. Bitte stimmen Sie den externen Medien in den Cookie-Einstellungen zu, um den Inhalt sehen zu können.

 Ansprechpartner

Michaela Eisenschmid

Betriebswirtschaftliche Beratung

Telefon 089 5119-236

michaela.eisenschmid--at--hwk-muenchen.de

Michael Hadersdorfer

Sozial- und Rentenversicherung

Telefon 089 5119-233

michael.hadersdorfer--at--hwk-muenchen.de

Holger Scheiding

Rechtsanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht

Telefon 089 5119-258

Fax 089 5119-208

holger.scheiding--at--hwk-muenchen.de



Möchten Sie mehr Informationen zu diesem Thema erhalten, dann nehmen Sie doch Kontakt zu unseren Beratern in den jeweiligen Fachbereichen auf:

 Betriebswirtschaft
 Arbeits- und Sozialrecht
 Zivil- und Wirtschaftsrecht