Subunternehmer-Einsatz und Überlassung von GewerbeflächeKooperationen im Handwerk - Aktuelle Rechtslage
Ob als Feierabendbetrieb oder in Vollzeit: Die Gründung als Solo-Selbstständiger erscheint vielen jungen Meistern als ein unkomplizierter Weg in die Selbstständigkeit. Der Trend zur Stuhlmiete, beispielsweise im Friseurhandwerk, und zum Subunternehmertum, insbesondere im Bau- und Ausbauhandwerk, ist unübersehbar.
Wechselt man die Perspektive, sind Kooperationen dieser Art auch für etablierte Betriebe in Zeiten des Fachkräftemangels unumgänglich. Doch welche betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fallstricke verbergen sich dahinter?
Auf dem rechtlich aktuellen Stand sein
Bringen Sie sich und Ihren Betrieb auf den neuesten Stand im Hinblick auf Ihre aktuell geltenden Rechte und Pflichten bei Vermietung und Verpachtung an andere Betriebsinhaber – auch Stuhlmiete –, bei der Herstellung eines Werkes durch mehrere Betriebsinhaber – auch Subunternehmer – sowie bei der Bildung von Gesellschaften – auch Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.
Im Arbeitsalltag können dabei einige schwierige Situationen entstehen, bei denen Sie das rechtliche Risiko minimieren sollten. So können Sie sich neben der Verwendung unserer Musterverträge rechtlich beraten und Ihre gängigen Betriebsabläufe überprüfen lassen.
Risiko der unerwünschten Folgen
Jede Erscheinungsform der Kooperation hat einen rechtlichen Hintergrund und kann für die Personen, die zusammenarbeiten, unerwünschte Folgen haben.
„Scheinselbstständigkeit“ ist gesetzlich nicht definiert, aber viele kennen ihre hohen Risiken, unter anderem:
- Nachentrichtung von Sozialversicherungsabgaben
- Überraschende Anwendungspflicht des Arbeitsrechts
- Regress durch Sozialversicherungsträger bei übernommenen Leistungen
Das Risiko realisiert sich, wenn die gesetzlich zuständigen Prüfbehörden dies aufdecken. Das sogenannte „Statusfeststellungsverfahren“ schafft teilweise Erleichterung.
Praxistipp
Nehmen Sie an einer unserer Informationsveranstaltungen in Ihrer Region teil. Setzen Sie sich mit uns zur praxisgerechten Abklärung, Risikominimierung und konkreten Umsetzung in Ihren Betriebsabläufen in Verbindung.
Interview
Alexander Tauscher spricht mit den Handwerkskammer-Betriebsberatern Michaela Eisenschmid, Holger Scheiding und Michael Hadersdorfer über Kooperationen im Handwerk:
Ansprechpartner
Betriebswirtschaftliche Beratung
Telefon 089 5119-236
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