Der Weg zur Externenprüfung

Was ist eine Externenprüfung?

Die Externenprüfung bietet erfahrenen Berufspraktikern die Chance, einen anerkannten Berufsabschluss zu erhalten, ohne vorab eine Ausbildung absolviert zu haben. Die Anforderungen in der Externenprüfung sind identisch mit denjenigen, die an Auszubildende gestellt werden. Die Prüfungen haben theoretische und fachpraktische Anteile und werden in der Regel gemeinsam mit den Auszubildenden abgelegt.



Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung

Personen, die die Externenprüfung ablegen wollen, müssen eine längere Berufstätigkeit in dem Beruf nachweisen, in dem sie die Prüfung ablegen möchten. Sie muss mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit betragen. Bei einem dreijährigen Ausbildungsberuf sind das 4,5 Jahre Berufstätigkeit. Dazu zählen auch Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf ebenso wie Zeiten der Ausbildung oder Berufstätigkeit im Ausland. Wichtig ist, dass Sie durch die Tätigkeiten die wesentlichen beruflichen Anforderungen aus der Ausbildungsordnung abgedeckt haben.

Wenn Sie die Mindestzeit an beruflicher Tätigkeit nicht nachweisen können, ist dennoch eine Prüfungszulassung möglich, wenn Sie auf andere Weise darlegen können, dass die für einen Prüfungserfolg erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit vorliegt. Ihre berufliche Handlungsfähigkeit können Sie vor beispielsweise durch Zertifikate belegen, wenn sie eine längere und fundierte berufliche Qualifizierungsmaßnahme durchlaufen haben. Ob Sie die Voraussetzungen für die Prüfungszulassung erfüllt haben, entscheidet die Kammer bzw. der Prüfungsausschuss.

Ihre nächsten Schritte

Sie müssen einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Dazu nutzen Sie das unten angefügte Antragsformular.

Folgende Unterlagen – soweit vorhanden – legen Sie dem Antrag bei:

  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • das Zeugnis Ihres höchsten Schulabschlusses
  • Nachweise, die die berufliche Handlungsfähigkeit belegen, insbesondere Tätigkeitsnachweise / Arbeitszeugnisse, aus denen die einzelnen Tätigkeiten sowie der zeitliche Umfang der Tätigkeiten hervorgehen
  • Zeugnisse und Bescheinigungen über eine absolvierte (Teil-)Ausbildung
  • Nachweise über erfolgte Nachqualifizierungen
  • Nachweise über erworbene Zusatzqualifikationen
  • Weitere Nachweise, aus denen sich Ihre bisherigen beruflichen Tätigkeiten ableiten lassen

Beachten Sie bitte:

  • Bei den Schul- und Arbeitszeugnissen genügen einfache Kopien.
  • Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen zusammen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden.
  • Falls Sie die genannten Zeugnisse und Nachweise nicht beibringen können, teilen Sie dies umgehend der Handwerkskammer mit, damit entschieden werden kann, ob andere Nachweisformen möglich sind.

Über die Entscheidung zu Ihrem Antrag erhalten Sie einen Bescheid.



Die Vorbereitung auf Ihre Prüfung

Wie für jede Prüfung ist eine gezielte Prüfungsvorbereitung die beste Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss. In der Ausbildungsordnung für den angestrebten Beruf erfahren Sie alles über die praktischen und theoretischen Prüfungsanforderungen.

Für die schriftlich zu erbringenden Prüfungsbereiche benötigen Sie umfangreiche Kenntnisse. Diese werden während einer regulären Ausbildung normalerweise durch die Berufsschule vermittelt. Für die Externenprüfung müssen Sie diese Kenntnisse in der Regel im Selbststudium erwerben. Folgende Hinweise können bei der Vorbereitung helfen:

  • Nehmen Sie Kontakt mit der Berufsschule auf, die den gewünschten Ausbildungsberuf beschult. Von dort können Sie gegebenenfalls Literaturhinweise und weitere Tipps erhalten.
  • Einige Verlage bieten alte Prüfungsaufgaben zum Erwerb an.
  • In einigen Ausbildungsberufen gibt es Vorbereitungskurse. Es empfiehlt sich jedoch, die Möglichkeit der Prüfungszulassung vorab mit der Handwerkskammer zu klären.

Für den Nachweis der praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten werden in handwerklichen Berufen Arbeitsproben und/oder Prüfungstück/e verlangt. Zur Vorbereitung kann gegebenenfalls die freiwillige Teilnahme an der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung hilfreich sein.



Sonstiges (Termine und Gebühren)

In der Regel werden Prüfungen zwei Mal im Jahr angeboten, zumeist im Sommer bzw. im Winter. Wann Sie sich mit einer Zulassung zu einem Prüfungstermin anmelden können, hängt letztlich vom Stand Ihrer Prüfungsvorbereitung ab.

Für die Antragsbearbeitung wie auch später für die Prüfung werden Gebühren erhoben. Diese Gebühren sowie mögliche Materialkosten sind vor der Prüfung zu bezahlen. Sie erhalten dazu eine gesonderte Mitteilung. Die voraussichtliche Gebührenhöhe erfahren Sie von der prüfungsdurchführenden Körperschaft.

Tina Daschner

Teamassistenz Grundsatzfragen der Berufsbildung, Ausbildungsberatung

Telefon 089 5119-203

tina.daschner--at--hwk-muenchen.de