Beglaubigung von Prüfungszeugnissen

Prüfungszeugnisse über Gesellen- und Abschlussprüfungen aus dem gesamten Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer für München und Oberbayern können durch uns beglaubigt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Originaldokument vorgelegt wird.

Wichtig: Bitte vereinbaren Sie hierzu vorher unbedingt einen Termin mit uns.

Ausländische Behörden stellen oftmals bestimmte Anforderungen an die Beglaubigung oder akzeptieren nur Beglaubigungen durch bestimmte Behörden. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei der entsprechenden Landesvertretung.

Sollten Sie außerhalb von München wohnen oder uns nicht besuchen können, so kann auch Ihre Meldebehörde (Gemeinde oder Kreisverwaltungsreferat) die Beglaubigung vornehmen.

Ansprechperson

Eva Sick

Fortbildungsprüfungen

Telefon 089 5119-346

eva.sick--at--hwk-muenchen.de