Händedruck
Handwerkskammer für München und Oberbayern

Die Vermittlungsstelle der Handwerkskammer unterstützt SieKonflikte zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern

Bei der Lösung von Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und Privatpersonen unterstützt Sie die Vermittlungsstelle der Handwerkskammer.

 

Ablauf eines Vermittlungsverfahrens

Voraussetzung dafür ist, dass mindestens eine Partei Mitgliedsbetrieb der Handwerkskammer ist und beide Parteien bereit sind, an diesem Verfahren teilzunehmen.

Zunächst benötigen wir vom Antragsteller ein Formular, in dem der Sachverhalt kurz und neutral dargestellt ist. Zudem sollte der Antragstellers einen konstruktiven Lösungsvorschlag formulieren, der eine gewisse Kompromissbereitschaft erkennen lässt. Das Vermittllungsverfahren ist freiwillig und kostenfrei.

Sofern eine Privatperson die Klärung einer technischen Fachfrage oder eine Überprüfung zur Angemessenheit der Rechnungshöhe (Rechnungsprüfung) wünscht, benennt die Handwerkskammer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Diese können vom Antragsteller und/oder Antragsgegner auf eigene Kosten beauftragt werden.

 

Rechtsauskünfte für Verbraucher

Bitte beachten Sie, dass wir zur Rechtsberatung gegenüber Privatpersonen nicht befugt sind. Für Rechtsauskünfte wenden Sie sich bitte an die Verbraucherzentralen bzw. an Rechtsanwälte.

 

Rechtliche Beratung für Mitgliedsbetriebe

Mitgliedsbetriebe können jederzeit die Rechtsberatung der Handwerkskammer in Anspruch nehmen.