
Neufassung der Corona-ArbeitsschutzverordnungCorona-Arbeitsschutzverordnung ab dem 21.03.2022
Die Bundesregierung hat am 16. März 2022 eine Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen, die am 20. März 2022 in Kraft tritt und befristet bis zum 25. Mai 2022 gelten soll.
Inhalt:
Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung (siehe Kasten) sieht vor, dass die Betriebe abhängig von der jeweiligen betrieblichen Gefährdungslage im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sog. Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz in ihrem Hygienekonzept festlegen.
Bei der Festlegung der Maßnahmen sind insbesondere das regionale Infektionsgeschehen sowie besondere tätigkeitsspezifische Infektionsgefahren zu berücksichtigen.
Folgende Maßnahmen werden in der Verordnung genannt und sollen vom Arbeitgeber berücksichtigt werden:
- Angebot eines kostenfreien Corona-Tests durch den Arbeitgeber:
Das Angebot an die Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, wöchentlich kostenfrei einen Corona-Test in Anspruch zu nehmen, - Verringerung der Personenkontakte wo immer möglich:
Die Verminderung betriebsbedingter Personenkontakte, insbesondere durch Vermeidung oder Verringerung der gleichzeitigen Nutzung von Innenräumen durch 2 oder mehrere Personen. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten diese in deren Wohnung ausführen können.
Die bisher im Infektionsschutzgesetz festgelegte Homeoffice-Angebotspflicht entfällt. - Die Bereitstellung medizinischer Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutz) oder der in der Anlage bezeichneten Atemschutzmasken, wenn keine ausreichenden Abstände zu anderen Personen gehalten werden können.
- Freistellung zum Impfen
Des Weiteren hat der Arbeitgeber den Beschäftigten weiterhin zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
Praxistipp:
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung überträgt die Beurteilung der jeweiligen Gefährdungslage und die jeweilige Anpassung der Schutzmaßnahmen im Rahmen des Hygienekonzepts an die Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber.
Aufgrund der aktuellen, stetig steigenden Inzidenzlage empfehlen wir die Hygienekonzepte bzw. die strengen Sicherheitsmaßnahmen der letzten Monate fortzusetzen.
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Informationsquellen
BundesgesundheitsministeriumIn
Robert-Koch-Institut
Bundeswirtschaftsministerium
Auswärtiges Amt
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Geoinfosystem zur Corona-Krise (Esri)
Informationen zur Ausbreitung (Johns-Hopkins-Universität)
Dashboard zu COVID-19 mit Fallzahlen nach Bundesland und Landkreis (RKI)