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Aktuelles und Wissenswertes zum Zivil- und Wirtschaftsrecht

Wir informieren über zivil- und wirtschaftsrechtliche Themen auch in der Deutschen Handwerks Zeitung und dem Infostream der Handwerkskammer.



Rechte und PflichtenGestörte Lieferketten - Krieg in der Ukraine erfasst Handwerksbetriebe

Lassen Sie sich bei allen zivil- und wirtschaftsrechtlichen Fragen, insbesondere zur gestörten Geschäftsgrundlage, von uns beraten.

Seit Jahresbeginn versuchen vermeintlich seriöse Dienstleister, Handwerker mit Telefonaufzeichnungen über den Tisch zu ziehen.Wirtschaftskriminelle - Telefonbetrug erkennen!

Seit Jahresbeginn versuchen vermeintlich seriöse Dienstleister, Handwerker mit Telefon-Aufzeichnungen über den Tisch zu ziehen.

Überblick über die wesentlichen Neuerungen bei den gesetzlichen VorgabenNeues BGB: digitales Vertragsrecht erfasst Handwerksbetriebe

Überblicken Sie die wesentlichen Neuerungen und lassen Sie sich bei allen zivil-und wirtschaftsrechtlichen Fragen, insbesondere zu digitalen Produkten und Waren mit digitalen Elementen, von uns beraten.

Wie gehen Sie mit Materialengpässen und aktuellen Preiserhöhungen um?Materialengpass im Handel - gestörte Liefer- und Versorgungsketten

Wie gehen Sie mit Materialengpässen und aktuellen Preiserhöhungen um?

Die Rechtsberater raten unseren Mitgliedern, Rechnungen doppelt zu kontrollieren.Die Handwerkskammer warnt aus aktuellem Anlass erneut vor "falschen Handwerkern".

Die Rechtsberater raten unseren Mitgliedern, Rechnungen doppelt zu kontrollieren.

Ministerrat beschließt Soforthilfen für Hochwassergeschädigte: Staatliche Soforthilfe- und Finanzhilfeaktion nun abrufbarFlutkatastrophe im Landkreis Berchtesgadener Land

Informationen zu staatlichen Unterstützungen bezüglich des Hochwassers

Überzeugen Sie sich vom interessengerechten Ausgleich zwischen Vermieter und Mieter in unseren Musterverträgen.Miet- und Pachtrecht - verwenden Sie unsere Musterverträge!

Überzeugen Sie sich vom interessengerechten Ausgleich zwischen Vermieter und Mieter in unseren Musterverträgen und lassen Sie sich bei allen miet- und pachtrechtlichen Fragen, insbesondere zu aktueller Rechtsprechung, von uns beraten.

Überblicken Sie die wesentlichen Neuerungen des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs.Neues Werberecht - Abmahnanwälten das Handwerk legen!

Überblicken Sie die wesentlichen Neuerungen des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs und lassen Sie sich bei allen werbe- und wettbewerbsrechtlichen Fragen, insbesondere bei Abmahnung und Klage, von uns beraten.

Informieren Sie sich über die Pflicht zur notariellen Beurkundung der Satzung, die Firmierung oder das Sperrjahr nach Auflösung und lassen Sie sich bei allen rechtlichen Fragen zur GmbH von uns beraten.GmbH - Aktuelles und Beratungspraxis!

Informieren Sie sich über die verlängerte Antragsfrist von 6 Wochen bei Überschuldung oder das Restrukturierungsverfahren.

Informieren Sie sich über die verlängerte Antragsfrist von 6 Wochen bei Überschuldung oder das Restrukturierungsverfahren und lassen Sie sich bei allen insolvenzrechtlichen Fragen, insbesondere bei Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz ihrer Kunden oder Lieferanten, von uns beraten.Neues Insolvenzrecht - Änderung bei Überschuldung!

Informieren Sie sich über die verlängerte Antragsfrist von 6 Wochen bei Überschuldung oder das Restrukturierungsverfahren.

Lesen Sie bei Vertragsangelegenheiten immer das Kleingedruckte und hören Sie am Telefon immer genau hin. Formular- und Telefontäuschung: Vorsicht Falle!

Lesen Sie bei Vertragsangelegenheiten immer das Kleingedruckte und hören Sie am Telefon immer genau hin.

Nutzen Sie unser auf ihre berufliche Situation abgestimmtes Angebot. Lassen Sie sich bei gesellschafts-, miet-, pacht- und erbrechtlichen Fragen von uns beraten. Gesellschafts-, Erb- oder Pachtrecht: Nutzen Sie unser Angebot!

Denken Sie in allen Lebenslagen - sozusagen von der Wiege bis zur Bahre - auch an ihren Betrieb und lassen Sie sich insbesondere bei gesellschafts-, miet-, pacht-und erbrechtlichen Fragen von uns beraten.

Prüfen Sie Ihren Internetauftritt mit Webseite, Social Media und anderen Außendarstellungen und lassen Sie sich dabei von uns beraten.Webshop und E-Commerce - Veranstaltungsreihe 2021!

Prüfen Sie Ihren Internetauftritt mit Webseite, Social Media und anderen Außendarstellungen und lassen Sie sich dabei von uns beraten.

Beachten Sie die Pflicht zum Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit und lassen Sie sich dabei von uns beraten. Insolvenzrecht - Antragspflicht gilt wieder!

Beachten Sie die Pflicht zum Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit und lassen Sie sich dabei von uns beraten.

Miet-, Pacht-, Unternehmenskauf-, Übergabe- oder Gesellschaftsverträge - unsere neuen Musterverträge sind online!Anstehender Vertragsabschluss? - Stopp!

Gehen Sie auf Nummer sicher! Verwenden Sie unsere neuen Musterverträge und wenden Sie sich bei Fragen gerne an die Rechtsabteilung der Handwerkskammer.

Verhindern Sie Zahlungsausfälle mit beweisbaren VereinbarungenVorsicht - schlechte Zahlungsmoral!

Verhindern Sie Zahlungsausfälle mit beweisbaren Vereinbarungen

Gewinnen Sie erste Eindrücke und holen Sie sich Anregungen durch unsere Best Practice Betriebe.Best of... Nachfolge

Ihrem Betrieb steht auch die Nachfolge bevor? Hier sehen Sie Betriebe, die dies gut gelöst haben.

Prüfen Sie Ihre Betriebsabläufe und den Umgang mit Forderungen regelmäßig.Offene Forderungen - Stopp!

Prüfen Sie Ihre Betriebsabläufe und den Umgang mit Forderungen regelmäßig.

Prüfen Sie die Vertragsinhalte und greifen Sie auf unsere Musterverträge zurück.Miete, Pacht und Nebenkosten

Prüfen Sie die Vertragsinhalte und greifen Sie auf unsere Musterverträge zurück.

Prüfen Sie behördlich aussehende Formulare und andere Schreiben genau. Formularabzocke - Vorsicht Falle

Prüfen Sie behördlich aussehende Formulare und andere Schreiben genau.

Bleiben Sie auf dem Pfad des fairen WettbewerbsWettbewerb und Werbung im Handwerk

Wann verlassen Sie den Pfad fairen Wettbewerbs?

Subunternehmer-Einsatz und Überlassung von GewerbeflächeKooperationen im Handwerk - Aktuelle Rechtslage

Auswirkungen auf die Praxis für bisherige und ab 1.1.2018 geschlossene Vereinbarunge.

Die Vermittlungsstelle der Handwerkskammer unterstützt SieKonflikte zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern

Bei der Lösung von Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und Privatpersonen unterstützt Sie die Vermittlungsstelle der Handwerkskammer für München und Oberbayern.

Handwerkskammer warnt vor dubiosen AnzeigenverkäufernTelefonabzocke - Bei Anruf Betrug

Die Handwerkskammer warnt vor dubiosen Anzeigenverkäufern, die derzeit verstärkt Handwerker kontaktieren.

Infos zur Werbung von Handwerksbetrieben mit der WMFußball-Weltmeisterschaft 2018

Werbung von Handwerksbetrieben zur anstehenden Weltmeisterschaft.

Auswirkungen auf die Praxis: Geltung für alle ab 1. Januar 2018 geschlossenen VereinbarungenFaire Mängelhaftung und neues Bauvertragsrecht

Auswirkungen auf die Praxis: Geltung für alle ab 1. Januar 2018 geschlossenen Vereinbarungen

Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber - Abschaffung der sog. Störerhaftung

Das 3. Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes ist am 13.10.2017 in Kraft getreten.

Aktuelle rechtliche Vorgaben und praktische MusterVergütungsverlust und Abmahnung verhindern

Aktuelle rechtliche Vorgaben und praktische Muster: Praxis Recht zum Widerruf bei Verbraucherverträgen

Insolvenzrecht: Anfechtbarkeit von Kongruenzvereinbarungen

In der Praxis geschieht es nicht selten, dass in dem Drei-Parteien-Verhältnis - Auftraggeber, Generalunternehmer und Subunternehmer - Direktzahlungen vom Auftraggeber an den Subunternehmer geleistet werden.

Mehr Sicherheit, weniger Vermutungen: Reform der Insolvenzanfechtung

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern begrüßt die Reform zur Insolvenzanfechtung. Durch das Gesetz werden die Risiken der Insolvenz für die Geschäftspartner kriselnder Unternehmen verringert.

Neue Pflichten für BetriebeInformationspflichten zur Verbraucherschlichtung

Neue Pflichten für Betriebe ab dem 1. Februar 2017

Handwerksbetriebe müssen seit 9. Januar auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU hinweisenHinweispflicht auf Schlichtung bei Online-Verträgen mit Verbrauchern

Handwerksbetriebe sind seit 9. Januar 2016 verpflichtet, auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU hinzuweisen. Dabei geht es um Kauf- oder Dienstleistungsverträge, die über eine Webseite oder auf anderem elektronischen Weg, wie beispielsweise durch E-Mails, geschlossen werden.

GEMA erhält Inkassoauftrag der VG Media

Mit dem kürzlich erteilten Inkassoauftrag ist die GEMA berechtigt, nun auch die Gebühren für die Verwertung der Rechte von der VG-Media vertretenen privaten Medienunternehmen einzuziehen. Spielt ein Handwerksbetrieb hingegen nur öffentlich-rechtliche Sender ab, entfällt der Vergütungszuschlag. Machen Sie eine Meldung gegenüber der GEMA, wenn Sie keine von der VG-Media vertretenen Sender nutzen.

Abo-Fallen - wie verhalten Sie sich richtig?

Bei der Nutzung von Mobiltelefonen (Smartphones) besteht die Gefahr der unberechtigten Zuweisung von „Mehrwert- oder Premiumdiensten“ sowie „Fremd- oder Drittanbietern“ in der Abrechnung über Ihren Mobilfunkanbieter. An die Bestellung von Klingeltonabos, Film, Downloads, Chat, Nachrichten oder weiteren Dienste können Sie sich aber nicht erinnern.

Neue Vorschriften bei Verträgen mit Verbrauchern beachten

Handwerksbetriebe sind ab 13. Juni 2014 von den Änderungen betroffen. In erster Linie geht es um Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen (Beauftragung in der Wohnung des Kunden) Fernabsatz (Vertragsschluss mittels Fernkommunikationsmittel, bspw. Brief, Telefonate, Telefax oder E-Mails) geschlossen werden. Daraus ergeben sich Risiken der Abmahnungen und des vollständigen Vergütungsverlustes bei Widerruf vor, während oder nach Ihrer Leistungserbringung.

Beratung bei Insolvenzanfechtung

Für Betriebe, die durch eine Insolvenzanfechtung betroffen sind, bieten unsere Rechtsexperten ihre Unterstützung an.

BGH schützt Handwerksunternehmen

Ausbau-, Entsorgungs- und Einbaukosten sind nach aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und dem folgend des Bundesgerichtshofs, vom Lieferanten oder Verkäufer zu tragen. Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt: Voraussetzung dafür ist, dass die Materialien im Wesentlichen mangelhaft sind und zwischenzeitlich installiert, montiert oder eingebaut wurden. Auch Handwerksunternehmen sind in manchen Fällen Lieferanten oder Verkäufer.

Europäischer Gerichtshof nimmt Lieferanten in die Pflicht

Mit Urteil vom 16. Juni 2011 - Az.:C-65/09, C-87/09 - hat der europäische Gerichtshof auch Rechte und Pflichten von Handwerksunternehmern, die beispielsweise Elektrogeräte oder Fliesen, Böden und Platten verkaufen, geklärt.

Neues zum Pfändungsschutz: Ab 1. Januar 2012 nur noch über das Pfändungsschutzkonto

Daher sollten Handwerker bei einer drohenden oder bestehenden Pfändung rechtzeitig eine Umwandlung ihres Girokontos in das sogenannte „P-Konto“ beantragen.

Mehr Sicherheit durch die De-Mail

Am 3. Mai 2011 ist das De-Mail-Gesetz in Kraft getreten. Handwerksbetriebe können durch diese Variante der E-Mail nun im elektronischen Geschäftsverkehr von höheren Sicherheitsstandards profitieren.

Sie haben ein offiziell aussehendes Schreiben bekommen und sollen nur schnell Ihre Adressdaten überprüfen?Achtung Abzocke

Sie haben ein offiziell aussehendes Schreiben bekommen und sollen nur schnell Ihre Adressdaten überprüfen? Vorsicht! Lesen Sie das Kleingedruckte genau durch und holen sich im Zweifelsfall fachlichen Rat bei unseren Rechtsberatern ein. Das gilt insbesondere für Schreiben von scheinbar offiziellen Gewerberegistern, Branchenbüchern oder Adressbuchverlagen.

Informationspflichten: Ab 17. Mai 2010 von Handwerksbetrieben zu beachten

Nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) sind ab dem 17. Mai 2010 bestimmte Informationen durch den Handwerksbetrieb vorzuhalten. Insbesondere geht es dabei um den Familien- und Vornamen, die ladungsfähige Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Faxnummer, die Rechtsform bei Gesellschaften, die Registerangaben sowie weitere Informationen.

Impressumspflicht auf Internetseiten

Zur Vermeidung von Abmahnungen und Geldbußen sollten Betriebe, die Waren und Dienstleistungen im Internet anbieten, ihre Anbieterkennzeichnung nach den Vorgaben des Telemediagesetzes gestalten. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Das neue Erbrecht

Das vom 1. Januar 2010 an geltende neue Erbrecht schafft auch für ihren Betrieb neue Möglichkeiten, Konflikten vorzubeugen. Sie sollten die Reform deshalb zum Anlass nehmen, bereits verfasste Testamente zu überprüfen, da die neuen Regelungen gerade auch der Zerschlagung von Vermögenswerten wie etwa einem Unternehmen entgegenwirken wollen.

Insolvenz in Schaubildern

Das Insolvenzrecht ist ein außerordentlich komplexes und differenziertes Rechtsgebiet. Zielsetzung dieses Merkblattes ist es, dem Mitgliedsbetrieb einen groben Überblick im Sinne einer Orientierungshilfe zu verschaffen.

Neuerungen zum 1. Januar 2009Das Forderungssicherungsgesetz

Das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (FoSiG), kurz Forderungssicherungsgesetz, tritt nach jahrelangem zähen Ringen im Bundestag nun endlich am 1. Januar 2009 in Kraft. Auch wenn nicht alle Forderungen des Handwerks verwirklicht wurden, bringt das Gesetz deutliche Verbesserungen für Handwerksbetriebe, vor allem im Baubereich.

Das neue GmbH-Recht

Seit 1. November 2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft. Es stellt die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes von 1892 dar. Das deutsche Gesellschaftsrecht soll Belangen kleiner und mittlerer Unternehmen entsprechen, für den europäischen Wettbewerb der "Gesellschaften mit beschränkter Haftung" gerüstet und die Missbrauchsgefahr bekämpft werden.

Neue Vorschriften für geschäftliche E-Mails

Seit 1. Januar 2007 gelten für geschäftliche E-Mails die gleichen Formvorschriften wie für Geschäftsbriefe. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt.

Vermittlung zwischen Handwerksbetrieben und Ihren Auftraggebern

Haben Sie Probleme mit einem Handwerksbetrieb? Dann kann Ihnen - Bereitschaft beider Seiten vorausgesetzt - unser Vermittlungsverfahren weiterhelfen.