Prüfungsinformation Änderungsschneider/in

Gesellenprüfung

Die Gesellenprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil.

Im praktischen Teil der Prüfung sollen die Prüflinge eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, durchführen und darüber ein Fachgespräch führen.

Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:

  • Änderungen
  • Auftragsbearbeitung
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Es handelt sich um eine konventionelle Zwischenprüfung, deren Ergebnis nicht in die Abschlussprüfung einfließt.

 Ansprechperson

Sarah Reim

Gesellen-, Abschluss-, Umschulungsprüfungen

Telefon 089 5119-206

Fax 089 5119-323

sarah.reim--at--hwk-muenchen.de

Weitere Informationen

Ausbildungsordnung Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Prüfungszeiträume und Prüfungstermine

Upload elektronische Ausbildungsnachweise (Berichtsheft)

Elektronisch geführte Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) müssen spätestens am Tag vor der praktischen Prüfung per Dateiupload übermittelt werden. Über den Link rechts können Sie die Datei hochladen.

Bitte beachten Sie dabei die Vorgaben für die Datei:

Alle Tages- oder Wochenberichte sind chronologisch sortiert und in einer Datei zusammengeführt.
Dateiformat: .PDF
Dateiname: „Name_Vorname_Ausbildungsnachweis.pdf“ (Beispiel: Muster_Maxi_Ausbildungsnachweis.pdf)
Dateigröße < 10 MB