Vorgezogene Abführung der Sozialbeiträge
Freistaat schafft Erleichterungen
Ab 1. Januar gilt für die Betriebe, dass sie die Beiträge an
die Sozialversicherungsträger nicht mehr, wie bisher, am 15.
des Folgemonats, sondern vielmehr am drittletzten Banktag des
laufenden Monats zahlen müssen. Der Bayerische Handwerkstag hat
sich vor dem Zustandekommen dieses Gesetzes vehement dagegen
ausgesprochen, weil es für Betriebe mit schwankenden
Vergütungen, z.B. Stundenlohnabrechnungen, eine erhebliche
Zusatzbelastung bedeutet. Nunmehr wurde durch die
Staatsregierung auf Initiative der Handwerkskammern und der
IHK's eine Erleichterung durchgesetzt, die zwar letztendlich
nicht die Beitragsbelastung verringert, aber den bürokratischen
Aufwand für die Betriebe etwas erträglicher macht. Der
Präsident des Bayerischen Handwerkstages, Heinrich Traublinger,
MdL, dazu: "Immerhin eine wichtige Hilfe der
Staatsregierung gerade auch für den Mittelstand."
Die Erleichterung besteht einmal darin, dass diese Betriebe
gegenüber den Kassen auf Basis einer Schätzung abrechnen
können. Der Unterschiedsbetrag zwischen endgültiger
Abrechnungshöhe und geschätzter Beitragsschuld muss dann bei
der nächsten Überweisung an die Kassen berücksichtigt werden.
Außerdem werden bei der Abrechnung keine Säumniszuschläge
erhoben.
Der Bayerische Handwerkstag rät den Betrieben, von der
Übergangsregelung für die "Januarbeiträge" Gebrauch
zu machen. Diese sieht vor, dass diese Beiträge, die nach der
Neuregelung bereits am 27. Januar gezahlt werden müssten, in 6
Raten in den folgenden Monaten Februar bis Juli 2006 mit zu
leisten sind. Somit wird dann nach den Beiträgen für Dezember
2005 am 15.1.2006 erst am 24.2.2006 die nächste Zahlung mit den
"geschätzten Februarbeiträgen" und einem Sechstel
der Beiträge vom Januarlohn fällig.
Allerdings muss bis zum 27.1.2006 eine Mitteilung an die
Krankenkassen erfolgen, dass keine Beiträge gezahlt werden
(Beitragsnachweis 0,00 Euro).