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Pressemitteilungen des bayerischen Handwerks

Pressemitteilung vom 27.12.2005

Vorgezogene Abführung der Sozialbeiträge
Freistaat schafft Erleichterungen

Ab 1. Januar gilt für die Betriebe, dass sie die Beiträge an die Sozialversicherungsträger nicht mehr, wie bisher, am 15. des Folgemonats, sondern vielmehr am drittletzten Banktag des laufenden Monats zahlen müssen. Der Bayerische Handwerkstag hat sich vor dem Zustandekommen dieses Gesetzes vehement dagegen ausgesprochen, weil es für Betriebe mit schwankenden Vergütungen, z.B. Stundenlohnabrechnungen, eine erhebliche Zusatzbelastung bedeutet. Nunmehr wurde durch die Staatsregierung auf Initiative der Handwerkskammern und der IHK's eine Erleichterung durchgesetzt, die zwar letztendlich nicht die Beitragsbelastung verringert, aber den bürokratischen Aufwand für die Betriebe etwas erträglicher macht. Der Präsident des Bayerischen Handwerkstages, Heinrich Traublinger, MdL, dazu: "Immerhin eine wichtige Hilfe der Staatsregierung gerade auch für den Mittelstand."

Die Erleichterung besteht einmal darin, dass diese Betriebe gegenüber den Kassen auf Basis einer Schätzung abrechnen können. Der Unterschiedsbetrag zwischen endgültiger Abrechnungshöhe und geschätzter Beitragsschuld muss dann bei der nächsten Überweisung an die Kassen berücksichtigt werden. Außerdem werden bei der Abrechnung keine Säumniszuschläge erhoben.

Der Bayerische Handwerkstag rät den Betrieben, von der Übergangsregelung für die "Januarbeiträge" Gebrauch zu machen. Diese sieht vor, dass diese Beiträge, die nach der Neuregelung bereits am 27. Januar gezahlt werden müssten, in 6 Raten in den folgenden Monaten Februar bis Juli 2006 mit zu leisten sind. Somit wird dann nach den Beiträgen für Dezember 2005 am 15.1.2006 erst am 24.2.2006 die nächste Zahlung mit den "geschätzten Februarbeiträgen" und einem Sechstel der Beiträge vom Januarlohn fällig.
Allerdings muss bis zum 27.1.2006 eine Mitteilung an die Krankenkassen erfolgen, dass keine Beiträge gezahlt werden (Beitragsnachweis 0,00 Euro).

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